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Wie können wir der Verpflichtung zum Nichtraucherschutz gerecht werden, wenn die Beeinträchtigungen von den Mitarbeitern der Mitmieter ausgehen?

dieser Pflicht bezogen auf seine Beschäftigten nachkommen. Der Arbeitgeber sollte den Kontakt mit dem Arbeitgeber(n) der bei ihnen anwesenden Beschäftigten suchen. Dabei sollte das Problem diskutiert werden wie alle Mitarbeiter vor Tabakrauch geschützt werden können. Ein Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung des  § 5 ArbStättV sollte bei den Verantwortlichen Anklang finden. Hilfreich ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6226

Was müssen wir beachten, wenn wir in unseren Fertigungsbereichen ein generelles Rauchverbot aussprechen möchten (kein Betriebsrat)?

Nach § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seitdem hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein einklagbares Recht auf geeignete Regelungen zum Nichtraucherschutz ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6561

Darf der Arbeitgeber das Rauchen in Räumen, in denen schon immer geraucht wurde, verbieten?

einzuführen. Die Ausübung dieser Rechte unterliegt im Arbeitsverhältnis jedoch einer Prüfung nach § 242 BGB dahingehend, dass es zum Schutz berechtigter Interessen des Betriebes, des Arbeitgebers oder von Mitarbeitern dient und nicht willkürlich und schikanös gehandhabt wird. In diese Prüfung sind die grundrechtlich geschützten Positionen - hier das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gem. Art. 2 ...

Stand: 28.09.2015

Dialog: 1855

Muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die rauchenden Mitarbeiter vor Witterungseinflüssen zu schützen?

Im Arbeitsschutzrecht, hier speziell unter § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV ist der Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch verankert. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch gesch ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 13022

Ist der Arbeitgeber berechtigt, das Rauchen z.B. im Freien auf Baustellen zu verbieten?

- und Hausherrenrechts grundsätzlich berechtigt, einseitig ein Rauchverbot am Arbeitsplatz einzuführen. Die Ausübung dieser Rechte unterliegt im Arbeitsverhältnis jedoch einer Prüfung nach § 242 BGB dahingehend, dass es zum Schutz berechtigter Interessen des Betriebes, des Arbeitgebers oder von Mitarbeitern dient und nicht willkürlich und schikanös gehandhabt wird. In diese Prüfung sind die grundrechtlich geschützten ...

Stand: 28.09.2023

Dialog: 5039

Wie sollen Raucherzonen abgegrenzt werden? Kann ein Lamellenvorhang gewählt werden?

Die Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV - verpflichtet den Arbeitgeber den Schutz seiner Arbeitnehmer vor Tabakrauch zu gewährleisten (§ 5 ArbStättV). Diese Pflicht erstreckt sich auf alle Gebäude, Freiflächen und Räume (insbesondere auch Arbeitsräume und Pausenräume) in seinem Betrieb. Der Arbeitgeber kann seiner Schutzpflicht durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 13522

Gibt es ein Gesetz o.a. Regelungen zum Schutz von Nichtrauchern am Arbeitsplatz?

der Beschäftigung es zulassen.Weiterhin gilt gemäß § 75 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dass Arbeitgeber und Betriebsrat die freie Entfaltung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern haben. Diese Pflicht der Betriebspartner verbietet nicht jede Betriebsvereinbarung, die zu einer Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit führt. Ansonsten hätte § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ...

Stand: 28.09.2023

Dialog: 251

Verbietet der § 5 ArbStättV die Beschäftigung von Rauchern und Nichtrauchern in einem Büroraum?

sind allerdings auch die Pflichten der Beschäftigten untereinander zu erwähnen. So haben nach § 15 Abs.1 Satz 2 ArbSchG die Raucher durch ihr Handeln dafür zu sorgen, dass die im Raum befindlichen Nichtraucher in ihrer Gesundheit nicht beeinträchtigt werden. Durch den § 5 ArbStättV wird kein generelles Rauchverbot für Arbeitsstätten festgelegt. Es verpflichtet den Arbeitgeber dazu wirksame Schutzmaßnahmen ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 2408