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Was ist zu beachten, wenn in einer Kontrollzentrale das Abbild von ca. 8 bis 12 Bildschirmen mittels Beamer auf eine Leinwand gebracht werden soll?

beeinflusst wird. Um eine Über- oder Unterforderung der Beschäftigten bei den Kontroll- und Überwachungstätigkeiten zu vermeiden, sollte die Art der Tätigkeit und die Anzahl der zu überwachende Monitoranzeigen unter Beteiligung des Betriebsarztes, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Personalvertretung (Betriebsrat) festgelegt werden. ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 4358

Flächenbedarf für einen Bildschirmarbeitsplatz im Gruppenbüro

werden. Dabei könnten sich Gründe ergeben, die für eine Belegung des Büros mit einer geringeren Personenzahl sprechen.Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist der Arbeitsschutzausschuss. Die Arbeitnehmer können gegenüber den Mitgliedern des Arbeitsschutzauschusses (Arbeitgebervertreter, Betriebsrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeaufragte) anregen, das Thema ...

Stand: 08.04.2025

Dialog: 1460

Inwieweit ist ein Arbeitgeber für Arbeitsunfälle haftbar, wenn ein Teleheimarbeiter ihm keinen Zutritt zum Teleheimarbeitsplatz gewährt?

genommen, seinen öffentlich-rechtlichen Pflichten, die ihm u. a. aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) obliegen, in geeigenter Weise nachzukommen.Informationen zu Telearbeit finden sich auch bei www.ergo-online.de. ...

Stand: 25.01.2023

Dialog: 4267

Handelt es sich bei 1-4 Tagen pro Monat Arbeit von zu Hause schon um Telearbeit und sind die gleichen Vorgaben zu erfüllen?

In der Begründung der Bundesratsdrucksache 506/16 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich u. a. folgendes nachlesen:"Telearbeitsplätze sind zumeist Arbeitsplätze von Beschäftigten, die alternierend im Betrieb oder im Privatbereich (Telearbeitsplätze) arbeiten. Der Arbeitgeber hat aber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen. Deshalb ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 30563

Muss der Arbeitgeber die Telearbeitsplätze seiner Mitarbeiter auf seine Kosten mit entsprechendem Mobiliar ausstatten?

und auch die Kosten dafür zu übernehmen. Kommt es grundsätzlich zu keiner einvernehmlichen Lösung (arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer (Betriebs-) Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten), kann auch keine Telearbeit durchgeführt werden (§2 Abs. 7 Satz 2 ArbStättV). Es besteht nach ArbStättV weder vom Arbeitgeber noch vom Beschäftigten eine Pflicht oder ein Anspruch auf Telearbeit. ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28775

Wie muss ein Arbeitgeber ein Homeoffice ausstatten, wenn er entscheidet, die Büroarbeitsplätze alternierend zu belegen, so dass immer eine Person im Büro und eine von zu Hause aus arbeitet?

abweicht. Der Arbeitgeber oder die von ihm beauftragte Person hat jedoch nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen. Der Arbeitgeber oder die von ihm beauftragte Person darf nicht ohne Weiteres den Privatbereich des Beschäftigten, ohne dessen Zustimmung, betreten. Damit der Arbeitgeber jedoch seiner gesetzlichen Pflicht nach § 3 Arbeitsschutzgesetz ...

Stand: 10.11.2020

Dialog: 43264

Müssen im Homeoffice die von Beschäftigten bereitgestellten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden?

erforderlich sind. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeitsplatz im Betrieb, einen Telearbeitsplatz nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Mobiles Arbeiten handelt. Homeoffice ist eine Form der mobilen Arbeit, siehe die Informationen der DGUV.Im Homeoffice gelten u.a. das ArbSchG und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV regelt die Verwendung ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 43516

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

) ermöglichen. Bei einem dauerhaft eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz ist in der Regel eine Steuerungseinheit (Rechner) am Arbeitsplatz vorhanden. Diese kann durch ein tragbares Bildschirmgerät ergänzt werden."Auf die Anforderungen des Abschnitts 5 "Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers" weisen wir hin.Im Abschnitt 6 finden sich die Gestaltungsanforderungen. Dort heißt es u. a. wie folgt:"6.3.10 ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974