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Wie groß soll der Abstand vom Auge zum Bildschirm sein?

Generell sollte der Abstand Bildschirm - Auge zwischen 500 und 800 mm liegen. Es gilt: Je größer der Bildschirm, desto größer der Abstand. Allerdings hängt letzterer auch von der Zeichengröße auf dem Bildschirm ab. Nähere Informationen bietet die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung" an.Bei der Beantwortung der Frage nach dem richtigen ...

Stand: 17.02.2024

Dialog: 25

Gibt es Mindeststandards für die Bildschirmgröße in Leitständen, insbesondere für ältere Beschäftigte?

und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können. In der DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" (Kapitel 7.2) finden sich entsprechende Tabellen (z.B. Abb. 22), die den Zeichenhöhenbereich in Abhängigkeit des Sehabstandes und der Monitorgröße angeben. Generell sollte der Abstand Bildschirm - Auge zwischen 50 und 70 cm liegen. Bei größeren ...

Stand: 17.02.2017

Dialog: 12218

Lässt sich aus der Bildschirmarbeitsverordnung ableiten, dass der Abstand eines LCD-Monitors zur Tischkante mindestens 70 cm betragen muss?

der Arbeitsaufgabe so zu bemessen, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen (Nummer 6.1 Absatz 6).Gesetzlich vorgeschrieben ist der Sehabstand und somit der Abstand der Tischkante ...

Stand: 10.02.2017

Dialog: 6592

Wie ist die Schriftart "Candara" aus ergonomischer Sicht zu bewerten?

Nach dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen scharf, deutlich und ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand haben. Bei der Darstellung alphanumerischer Zeichen müssen Größe und Gestalt sowie die Abstände von Zeichen und Zeilen eine gute Lesbarkeit ermöglichen. Weitere Erläuterungen dazu ...

Stand: 01.03.2017

Dialog: 13840

Sind die LED Deckenleuchten für die Bildschirmtätigkeit im Büro geeignet?

die „Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED)“ untersucht. Sie kommt in ihrem Flyer "Licht emittierende Dioden (LEDs) - Photobiologische Sicherheit" zu folgendem Ergebnis: 1. Keine Gefährdung. Grundsätzlich geht von LEDs keine Gefährdung aus, wenn sie bei der Arbeit oder im täglichen Leben ordnungsgemäß eingesetzt werden. 2. Nicht zu nah. Man sollte vermeiden, in einem sehr geringen Abstand ...

Stand: 14.10.2017

Dialog: 30510

Ist an Bildschirmarbeitsplätzen auch der Einsatz von Silikontastaturen / Folientastaturen zulässig?

und Funktionsblöcken – zum Beispiel durch Farbe, Form, Abstand, Lage•Begrenzung der Mehrfachbelegungen einzelner Tasten•Sichere Rückmeldung der Tastenbetätigung mit einem Tastenweg von 2 mm bis 4 mm und einem deutlich wahrnehmbaren Druckpunkt sowie einer Tastendruckkraft in der Größenordnung von 0,5 N bis 0,8 N."Hinweis:Auf die Informationen, an die ergonomischen Anforderungen an die Tastatur bei ergo-online ...

Stand: 12.11.2019

Dialog: 42920

Belastungen/Gefährdungen bei einem Bildschirmarbeitsplatz bzw. einem rechnerunterstützenden Arbeitsplatz

oder an einen sicherheitstechnischen Dienst angeschlossen. Die entsprechenden Spezialisten (Betriebsarzt/-ärztin bzw. Sicherheitsfachkraft), haben in den Betrieben entweder regelmäßige Sprechstunden oder kommen in größeren zeitlichen Abständen oder auf Anforderung in den Betrieb. In jedem Fall ist aber die o. g. Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der berufsgenossenschaftliche Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 1458

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

800 mm reduziert werden. Die Anforderungen der ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ bzgl. der Abstände und Bewegungsflächen sind einzuhalten. Hinweis: An Beratertresen, Bedientheken, Infoständen, Werkzeugausgabestellen u. ä., an denen im Stehen gearbeitet wird und neben der Bildschirmarbeit die Übergabe an Dritte (z. B. an Kunden) eine Rolle spielt, wird die Reichweite nach vorn ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974