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Was ist zu beachten, wenn Bildschirmarbeitsplätze im Keller eingerichtet werden sollen?.

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen in Kellerräumen, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen und ...

Stand: 03.04.2017

Dialog: 19563

Wer ist für die Prüfung von privaten elektrischen Betriebsmitteln, die bei der Teleheimarbeit eingesetzt werden, zuständig?

, wenn die vom Arbeitnehmer privat beschafften Arbeitsmittel unmittelbar für die Arbeit genutzt werden. Um haftungsrechtlich für eine klare Abgrenzung zu sorgen, empfiehlt es sich deshalb, die benötigten Arbeitsmittel bei der Telearbeit in einer Vereinbarung (Betriebs- oder Dienstvereinbarung) zu beschreiben und diese ggf. auch dem Beschäftigten bereitzustellen. Das bedeutet andererseits, dass eine privat genutzte ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 4332

Dürfen Container ohne Fenster vorübergehend für die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen genutzt werden?

Für das Errichten und Betreiben von Arbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV maßgebliche Rechtsvorschrift. Zur Arbeitsstättenverordnung sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) veröffentlicht, die die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisieren. Neben den Anforderungen der ArbStättV haben die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, ...

Stand: 13.02.2017

Dialog: 13881

Wann sind Internet-Portale barrierefrei?

Internetauftritte und -angebote (Webportale) sind barrierefrei, wenn sie von behinderten Menschen uneingeschränkt genutzt werden können (§ 11 Behindertengleichstellungsgesetz - BGG). Diese allgemeine Forderung des BGG wird mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) konkretisiert, die in ihren Anlagen konkrete Standards vorschreibt. Hinweise zur Umsetzung der BITV bietet ...

Stand: 01.03.2017

Dialog: 2504

Müssen im Homeoffice die von Beschäftigten bereitgestellten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden?

IT-Geräte, die Eigentum der Arbeitnehmer sind, aber dienstlich genutzt werden, werden als BYOD „Bring Your Own Device“ („Bring dein eigenes Gerät mit“) bezeichnet.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln und festzulegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 43516

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

, Notebooks, mobile Kassensysteme, Logistikscanner und Datenbrillen) im Sinne dieser Regel sind Geräte zur Elektronischen Datenverarbeitung (EDV), die für eine ortsveränderliche Verwendung vorgesehen sind (z. B. Dokumentation, Durchführung von Analysen, Messungen, Bestell- oder Kassiervorgänge) oder bei Tätigkeiten im Bewegungsablauf genutzt werden (z. B. Tablets, Datenbrillen).3.10 Regelmäßige ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974

Gibt es Vorschriften, in denen die Nutzungsdauer von Bürostühlen festgelegt ist?

"Büromöbel; Büro-Arbeitsstuhl; Sicherheitsprüfungen", einzubeziehen. Die konkreten Wartungs- und Prüfinhalte sollten aus der Bedienungsanleitung zu dem Bürodrehstuhl ersichtlich sein.Ziel der Prüfung ist eine Aussage, ob das betreffende Arbeitsmittel (Bürodrehstuhl) bis zu nächsten Prüfung sicherheitstechnisch genutzt werden kann. Dazu wird der Istzustand mit dem Sollzustand verglichen. Der Sollzustand ...

Stand: 24.03.2023

Dialog: 15164

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

- ist zur Einrichtung des Telearbeitsplatzes festgelegt, dass „benötigte“ Ausstattung durch den Ar­beitgeber oder eine von ihm beauftragte Person bereitgestellt und installiert ist. Freiwillig vom Beschäftigten bereits zur Verfügung gestellte bzw. bereits vor­handene Ausstattungen - häufig sind dies z. B. ein Arbeitsstuhl oder ein Schreibtisch - können für die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes genutzt wer­den ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015