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Darf die Beleuchtungsstärke auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiter an einem Büroarbeitsplatz unter 500 Lux liegen?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man in der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- im Anhang unter Ziff. 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung".Hier wird gr ...

Stand: 06.08.2025

Dialog: 25273

Sind die LED Deckenleuchten für die Bildschirmtätigkeit im Büro geeignet?

, Datenverarbeitung) eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux und einen Mindestwert des Farbwiedergabe Index Ra von 80. Der Farbwiedergabe Index Ra wird in der Kennzeichnung der LED Lampe angegeben. Die Beleuchtungsstärke (Lux) gibt an, welcher Lichtstrom (Lumen) auf eine Flächeneinheit (m²) fällt. Die Beleuchtungsstärke muss gemessen werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ...

Stand: 14.10.2017

Dialog: 30510

Welche Argumente gibt es für eine helle Arbeitsumgebung bei Bildschirmarbeit?

-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" grundsätzlich so, dass der Arbeitgeber die von Ihnen erwähnten 500 lx zur Verfügung stellen muss; ob und inwieweit der einzelne Arbeitnehmer dies in Anspruch nimmt, ist ihm aber letztlich selber überlassen. Die Frage nach Argumenten bei Problemstellungen, die die persönliche Wahrnehmung betreffen, ist sehr schwierig. In der DGUV ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 16020

Mit welchen Verfahren können die Anforderungen an die Softwareergonomie nach DIN EN ISO 9241 abgeprüft werden?

. Es wird empfohlen, sich ggf. extern fachlich beraten zu lassen.Die ArbStättV fordert in § 3 Gefährdungsbeurteilung:„(2) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.“ ...

Stand: 19.07.2023

Dialog: 43791

Muss der Arbeitgeber die Kosten zur Beschaffung einer Bildschirmbrille tragen (Fahrtkosten zum Optiker, Freistellung der Arbeitszeit)?

ist durch die Beschäftigten selbst zu beschaffen und zu bezahlen.Auf die UK/BG-Information - Computerbrille: Wann ist sie notwendig weisen wir hin.Weitere Informationen enthalten die DGUV Information 250-008 "Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz; Hilfen für die Verordnung von speziellen Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen" und die DGUV Information 250-007 "DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ...

Stand: 15.08.2023

Dialog: 14007

Wie muss ein Arbeitgeber ein Homeoffice ausstatten, wenn er entscheidet, die Büroarbeitsplätze alternierend zu belegen, so dass immer eine Person im Büro und eine von zu Hause aus arbeitet?

für Arbeitssicherheit). Eine Bereitstellung von Arbeitsstuhl und Arbeitstisch ist erforderlich, wenn das vorhandene private Mobiliar nicht den ergonomischen Anforderungen entspricht oder der Arbeitnehmer dieses aus sonstigen Gründen nicht selbst zur Verfügung stellen kann.Hinweise: Das im Anhang enthaltene Arbeitsblatt zur Bildschirmarbeit gemäß Arbeitsstättenverordnung kann als Orientierungshilfe zum Beurteilen ...

Stand: 10.11.2020

Dialog: 43264

Müssen im Homeoffice die von Beschäftigten bereitgestellten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden?

er ihnen ausdrücklich gestattet hat.Im Kommentar Kollmer/Klindt/Schucht zum Arbeitsschutzgesetz 3. Auflage 2016, BetrSichV § 5 Rn. 3 (Wink) wird ausgeführt:„Die Bedeutung des Abs. 4 erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Ziel der Regelung ist es klarzustellen, dass der Arbeitgeber auch für den sicheren Gebrauch derjenigen Arbeitsmittel verantwortlich ist, die die Beschäftigten selbst mitgebracht ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 43516

Wie kann man einer Kollegin helfen, die speziell an Monitoren wiederholt epileptische Anfälle bekommt?

Arbeitsaufgaben zur Verfügung stehen; Zusatzgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln. Personen mit Epilepsie sind an solchen Arbeitsplätzen einsetzbar, da im Allgemeinen keine Selbst- oder Fremdgefährdung durch Anfälle besteht. Eine Eingliederung ist grundsätzlich ohne besondere Einschränkungen möglich. Dem gegenüber wird häufig die Befürchtung geäußert, dass an Bildschirmarbeitsplätzen ein erhöhtes Risiko ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 23565