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Grundsätzlich fallen Fahrten zum Gütertransport, bei denen die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs alleine oder mit Anhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt unter die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung-FPersV. Bei mehr als 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse ist die VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung anzuwenden, https ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
Wenn ein Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenverkehr auf ein abgeschlossenes Betriebsgelände (Pförtner , Schranke, Rolltor ) fährt und es später auch wieder verlässt, darf diese Buchung nicht genutzt werden (siehe Art. 4 a VO (EG ) 561/2006). Darf der Fahrer auf einem Betriebsgelände selbst nicht tätig werden, ist die Fahrerkarte zu entnehmen "out" zu buchen, aber vor Verlassen des Geländes ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24454
Ausgenommen sind Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Straßenunterhaltung eingesetzt werden. Zur laufenden Straßenunterhaltung gehört z. B. die Pflege der Randstreifen durch den Einsatz von Kehrmaschinen. Im Winterdienst verwendete selbstfahrende Arbeitsmaschinen fallen nicht in den Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006, da nur Fahrzeuge erfasst sind, die zur Personen- oder Güterbeförderung ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
Arbeitnehmer fallen als Taxifahrer gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 letzter Halbsatz des Fahrpersonalgesetzes grundsätzlich unter den Geltungsbereich des Gesetzes.Auf Grundlage des § 2 Fahrpersonalgesetz wurde die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) erlassen.Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2FPersV haben nur Fahrer1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und ...
Stand: 01.08.2022
Dialog: 12965
Das Fahrpersonalgesetz - FPersG - enthält keine Arbeitszeitregelungen für Kraftfahrer.Regelungsvorgaben über Lenkzeiten (tägliche, wöchentliche und Doppelwoche), Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten (tägliche/wöchentliche) sind in der VO(EG) 561/2006 in Artikel 6 / 7 / 8 geregelt.Parallel zu diesen EG-rechtlichen Vorgaben sind die Bestimmungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
Die von Ihnen angesprochenen Ausnahme ist, wenn Sie die angeführten Bedingungen erfüllen, in der EG VO Nr. 561/2006 Artikel 13 Buchstabe d) zweiter Spiegelstrich genannt:"Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, - (...) - die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 6558
Die Vorschrift des § 21a Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist als Ergänzung zur VO (EG) Nr. 561/2006 zu sehen. Wesentliche Regelungsinhalte sind die Bereitschaftszeiten und die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten.Die Abgrenzung hinsichtlich der EG-Sozialvorschriften und dem deutschen Arbeitszeitgesetz besteht darin, dass in den EG-Sozialvorschriften die Lenkzeiten, die Fahrtunterbrechungen ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
In Bezug auf Ihr Beispiel greift der zweite Teil aus Buchstabe g) des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Damit fallen neue Fahrzeuge, die vom Herstellerwerk zum Käufer oder zur Verkaufsstelle überführt werden und noch nicht ihre bestimmungsgemäße Verwendung erhalten haben, nicht unter die VO (EG) Nr. 561/2006.Als Neufahrzeuge gelten nur Fahrzeuge, die zu keinem Zeitpunkt zur Nutzung ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 23795
. Ein Begleitfahrzeug mit mehr als 3 Tonnen zulässige Gesamtmasse und das der Güterbeförderung dient, fällt somit grundsätzlich unter die Fahrpersonalvorschriften. Die Fahrten sind aufzeichnungspflichtig.Ob eine Ausnahme gemäß VO (EG) Nr. 561/2006 in Betracht kommt, hier insbesondere gemäß Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe d) , ist ggf. mit der Aufsichtsbehörde vor Ort zu klären.Auf die Informationen im Leitfaden ...
Stand: 11.11.2011
Dialog: 14910
Die Fahrpersonalverordnung trifft auf Fahrer von Fahrzeugen zu, die der Güterbeförderung dienen, und deren zulässiges Gesamtgewicht -zGG- einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt.Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug leer oder beladen gelenkt wird. Das zulässige GG eines mitgeführten Anhängers wird dabei miteinbezogen. Die Vorschriften gelten für ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950
Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 dürfen Fahrer die 12-Tage-Regelung bei Busreisen unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen: Für innerdeutsche Busreisen gilt die Regelung nicht. Die Busreise muss einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem anderen Mitgliedstaat oder unter diese Verordnung fallenden Drittstaat beinhalten. Dabei muss es sich um eine einzige Reise ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
Generell unterliegen Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, ist die VO Nr. 561/2006/EG einzuhalten. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr 8 Fahrpersonalverordnung sind Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen für Kanalisation ...
Stand: 11.08.2011
Dialog: 14302
im Straßenverkehr gelten bei jeder ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 4 Buchst. a VO (EG) Nr. 561/2006) eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. Das gilt für die Dauer der gesamtem Arbeitsschicht. Um eine öffentliche Straße handelt es sich nach deutschem Straßenverkehrsrecht (§ 1 StVG, § 1 StVO) immer ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 42771
mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind."Beförderung im Straßenverkehr" wird auch als jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs definiert (Artikel 4 Buchstabe a) der VO ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
Ausnahmen können aber nicht über den Rahmen der Verordnung hinausgehen.Zu den einzelnen Fragen:1. Gibt es länderspezifische Ausgaben der digitalen Kontrollgeräte? Die Kontrollgeräte müssen den Anhängen I (analog) oder Ib (digital) der VO(EWG) 3821/85 entsprechen. Die Hersteller von Kontrollgeräten müssen sich strikt an die Vorgaben dieser Anhänge halten. Dieses wird von den zuständigen Stellen ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 4122
Die Ausnahmen des Artikels 16 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 können nur bei folgenden Kriterien angewendet werden:- Verlust- Diebstahl- Beschädigung- Fehlfunktionder Fahrerkarte.Bei dem geschilderten Fall ist eine Fahrt nicht möglich. Die Fahrerkarte ist vor Beginn der Fahrt von dem bekannten Ort, an dem sie vergessen wurde, zu holen. ...
Stand: 03.03.2019
Dialog: 13172
. Somit muss kein EG-Kontrollgerät verbaut sein bzw ein verbautes EG-Kontrollgerät nicht genutzt werden.Weiter können Sie sich auf die Ausnahme VO (EG) 561/2006 Artikel 13 d zweiter Spiegelstrich berufen. Ebenfalls unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Verwendung (auch mit Anhänger max 2,5 t zgG in ihrem Fall, es zählt die Eintragung in den Papieren, nicht die tatsächliche Beladung).Frage 2: Gilt ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 18212
Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
Fahrerkarte (erscheint hier im Ausdruck ein Fragezeichensymbol (?) wurde der M-Nachtrag nicht korrekt durchgeführt). Vorausgesetzt der Nachtrag wurde vom Fahrer korrekt durchgeführt, befinden sich diese Nachträge (Daten) auch im Originaldatensatz auf der Fahrerkarte und könne über eine Software eingesehen werden! Quellennachweis: § 2 Fahrpersonalverordnung (EWG) VO Nr. 3821/85 "Kontrolgerät ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13351
Bei Beschädigung, Fehlfunktion oder Verlust der Fahrerkarte müssen die Fahrer bei den Behörden, in deren Zuständigkeitsbereich sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersetzung der Fahrerkarte stellen. Der Fahrer darf in diesen Fällen seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzten (dabei spielt es keine Ro ...
Stand: 26.04.2012
Dialog: 16101