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Müssen Arbeiten in Druckluft angezeigt werden?

Gemäß § 3 (1) Druckluftverordnung (DruckLV) hat der Arbeitgeber Arbeiten in Druckluft spätestens zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen ist dies das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW) anzuzeigen.In der Anzeige nach Absatz 1 sind anzugeben:1.   der Name oder die Firma und die Anschrift des Arbeitgebers und ggf. der Name und die Anschrift ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 43888

Welche Qualifikation muss die Baustellenleitung von Druckluftbaustellen vorweisen?

Bei gewerblichen Arbeiten in Druckluft ist die Druckluftverordnung zu beachten.Der Arbeitgeber hat gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 der Druckluftverordnung (DruckLV) einen Fachkundigen sowie dessen ständigen Vertreter zu bestellen, der die Arbeiten in Druckluft leitet und den Betrieb der Arbeitskammer ständig überwacht. Zum Fachkundigen oder dessen ständigen Vertreter im Sinne des Abs. 1 Nr. 1 darf nur ...

Stand: 27.04.2026

Dialog: 44261

Wie müssen Arbeitskammern in Druckluft ausgestattet sein?

Rettungseinrichtungen zum Bergen Verletzter oder Kranker aus der Arbeitskammer vorhanden sein.Eingesetzte Geräte und installierte Anlagen müssen geprüft und instandgehalten werden. (siehe dazu u.a. § 7 DruckLV bzw. TRBS 1201). Insbesondere ist auf eine ausreichende Belüftung Anhang 1 DruckLV, 1.6, 1.12: (0,5 m³ Frischluft/Beschäftigen möglichst an der Arbeitsstelle) und geeignete Mittel zur Brandbekämpfung zu achten ...

Stand: 29.01.2024

Dialog: 43886

Unterliegt der Betrieb von „therapeutischen Druckkammern“ der Druckluftverordnung?

Die Druckluftverordnung (DruckLV) regelt das gewerbsmäßige Arbeiten in Druckluft, wobei diese als ein Überdruck von min. 0, 1 bar bis max. 3,6 bar definiert ist.Grundsätzlich regelt die Druckluftverordnung (DruckLV) nicht den Betrieb therapeutischer Druckkammern (s. dazu DGUV I 207-001, „Sicheres Arbeiten mit therapeutischen Druckkammern“), jedoch sind ggf. neben den zu behandelnden Personen ...

Stand: 27.04.2026

Dialog: 44259

Welche Qualifikationen müssen Ärztinnen/ Ärzte als Betriebs-/ Arbeitsmediziner vorweisen, die nach Druckluftverordnung tätig werden?

DruckLV „die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde sowie Fachkenntnisse bezüglich der Arbeiten in Druckluft besitzen und von der zuständigen Behörde ermächtigt sein.“ Eine Ermächtigung ist dort zu beantragen und unterscheidet wie folgt:1.       Ermächtigung und Tätigwerden nach §§ 10 und 11 DruckLV (u.a. Vorsorgeuntersuchungen G31):o  Nachweis Approbationo  Qualifikationsnachweis ...

Stand: 27.04.2026

Dialog: 44260

Fällt die medizinische Drucklufterzeugung (Atemgas) mit Kompressoren und Lagerung in Druckbehältern unter die Druckluftverordnung (DruckLV)?

Eine Drucklufterzeugung fällt nicht unter die DruckLV. Laut §§ 1 und 2 DruckLV gilt: Diese Verordnung gilt für Arbeiten in Druckluft. [...] Druckluft im Sinne dieser Verordnung ist Luft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar.Beim Arbeiten mit verdichteten Gasen (u.a. Drucklufterzeugung, Lagerung von Druckluftbehältern) sind insbesondere die BetrSichV, eine hinreichende Gefährdungsbeurteilung (s ...

Stand: 13.04.2026

Dialog: 44252

Welche spezifischen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen sind bei Tätigkeiten in geschlossenen Räumen zu beachten, in denen ein erhöhter CO₂-Gehalt und Überdruck vorliegen?

und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung. Zum Thema „Tätigkeiten in geschlossenen Räumen mit Überdruck“ wird hier für eine Antwort die Druckluftverordnung (DruckLV) herangezogen. In der DruckLV ist Druckluft als Überdruck von mehr als 0,1 bar (bis max. 3,6 bar) definiert.Nach DruckLV § 4 gilt:"Die Arbeitskammern und die ihrem Betrieb dienenden Einrichtungen (Arbeitsmittel) müssen den Nummern 1 und 2 ...

Stand: 03.12.2024

Dialog: 44049

Wie ist die Arbeitszeit bei Arbeiten im Überdruck geregelt?

Die arbeitstägliche Aufenthaltszeit in Druckluft ist nach § 21 Druckluftverordnung (DruckLV) begrenzt. Demnach dürfen Beschäftigte täglich höchstens 8 und wöchentlich höchstens 40 Stunden einschließlich der Ein- und Ausschleusungszeiten in Druckluft beschäftigt werden. Die tatsächliche maximale arbeitstägliche Aufenthaltszeit wird mittels Tabellen im Anhang 1 der Druckluftverordnung ermittelt ...

Stand: 06.02.2024

Dialog: 43887