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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände für Kraftfahrzeuge (Airbag/Gurtstraffer etc.) außerhalb eines Lagerraums im Arbeitsraum?

ergeben sich im Wesentlichen aus Nr. 4.2 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV und der Sprengstofflager-Richtlinie "Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten" (SprengLR 240). Die wesentlichen Anforderungen sind in den Absätzen 2, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11 und 14 der Nr. 4.2 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV enthalten. Die Aufbewahrung im Arbeitsraum muss so erfolgen, dass der Diebstahl und die unbefugte ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43870

Schließt das Sprengstoffgesetz im Zusammenhang mit dem gewerblichen Abbrennen von einem Feuerwerk auch den Schutz von Tieren ein?

Schutzziel des Sprengstoffrechts ist der Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgütern.Im Sprengstoffrecht sind 3 Personengruppen zu betrachten: Verantwortliche, Beschäftigte und Dritte. Dritte sind Nachbarn, Anwohner, die Bevölkerung, die z. B. vor Auswirkungen eines Feuerwerkes oder einer Sprengung zu schützen sind.Zu schützende Sachgüter sind ortsfeste u ...

Stand: 09.05.2023

Dialog: 22106

Was bedeutet `Vollendung des 18. Lebensjahres` beim Verkauf von Feuerwerkskörpern?

Nach Vollendung des 1. Lebensjahres wird der 1. Geburtstag gefeiert (eigentlich: 1. Wiederkehr des Tages des Geburt). Nach Vollendung des 18. Lebensjahres feiert man seinen 18. Geburtstag. Der Käufer von Feuerwerkskörpern der Klasse II muss daher mindestens 18 Jahre alt, und nicht 19 Jahre alt, sein.Wer beispielsweise am 10. Oktober 2000 geboren ist, hat am 10. Oktober 2018 das 18. Lebensjahr ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 2263

Ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Landschaftsschutzgebieten, im Wald, auf Weiden mit Tieren usw. gestattet?

Beim Abbrennen eines Feuerwerkkörpers ist grundsätzlich die BAM-Zulassung und die Gebrauchsanweisung des Feuerwerkskörpers zu beachten. Auf Grund der BAM-Zulassung und/oder der Gebrauchsanweisung dürfen bestimmte Feuerwerkskörper nur im Freien abgebrannt werden. Außerdem ist zu beachten, dass gemäß § 23 Abs.1 der 1.SprengV Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern ...

Stand: 30.12.2024

Dialog: 2952

Was muss ich beachten, wenn ich von zu Hause aus über einen Online-Shop Feuerwerk vertreiben möchte?

Gemäß Anlage 7 zum Anhang der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) dürfen im "nicht gewerblichen Bereich" in einem "nicht bewohnten Raum" (hier: Keller) eines "Gebäudes mit Wohnraum" (hier: Wohnhaus) max. 10 kg (netto) pyrotechtechnische Gegenstände der Kategorie 1 (vormals Klasse I) aufbewahrt werden.Der von Ihnen beschriebene Kellerraum ist geeignet, wenn er allseitig ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20875

Können bei einem Lager für pyrotechnische Gegenstände die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabstände durch feuerfeste Wände und Decken eingeschränkt werden oder gar entfallen?

1. Frage: Sind für das Lager Druckentlastungsflächen erforderlich? Es sind keine Druckentlastungsflächen erforderlich.2. Frage: Können die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabstände durch feuerbeständige Wände und Decken eingeschränkt werden oder gar entfallen? Schutzabstände:Im vorliegenden Fall ist Nr. 2.3 der Anlage 1 zum Anhang zu § 2 der "Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (2 ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 6871

Was muß vor dem erstmaligen Verkauf von Silvesterfeuerwerk beachtet werden?

. Die Anzeigebestätigung sollte in der jeweiligen Verkaufsstätte zum Nachweis einer erfolgten Anmeldung aufbewahrt werden. Die Anzeige muss in geeigneter Weise der Aufsichtsbehörde bei Kontrollen nachgewiesen werden können.3. Unterlassene oder unvollständige Anzeigen sind Ordnungswidrigkeiten (§ 41 Abs. 1 Ziffer 4 SprengG), die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Das Gesetz sieht einen Bußgeldrahmen bis zu 10.000 ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 2283

Ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern in Zelten möglich?

Ausführungen betrachtet.Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen entsprechend § 21 Abs. 3 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) nur in Verkaufsräumen vertrieben und anderen überlassen werden ("Pyrotechnische Gegenstände dürfen außer im Versandhandel an den Verbraucher nur in Verkaufsräumen vertrieben und anderen überlassen werden. Satz 1 gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände ...

Stand: 28.12.2023

Dialog: 42669