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Sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger an die Gefahrgutvorschiften bzw. ADR-Auflagen gebunden?

nach den Transportvorschriften haben, müssen diese zwingend anwenden.Beispielhaft seien hier die in der GGVSEB aufgeführten Pflichten einzelner Personen genannt (u.a. Verlader, Absender, Beförderer, Empfänger, Befüller).Im ADR und der GGVSEB sind bedingt Freistellungsmöglichkeiten und Erleichterungen, im Zusammenhang mit dem Transport, aufgeführt.Nach § 5 GGVSEB hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ...

Stand: 19.03.2019

Dialog: 13671

Muss beim Transport diagnostischer Proben per Kurierdienst oder Taxi ein Beförderungspapier mitgegeben werden?

Für gefährliche Güter der UN Nummern 2814 und 2900 ist ein Beförderungspapier generell immer erforderlich. Siehe hierzu auch die SV 318 im Abschnitt 3.3.1 des ADR."SV 318: Für Zwecke der Dokumentation ist die offizielle Benennung für die Beförderung durch die technische Benennung zu ergänzen (siehe Unterabschnitt 3.1.2.8). Wenn die zu befördernden ansteckungsgefährlichen Stoffe nicht bekannt sind, ...

Stand: 07.05.2019

Dialog: 18824

Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

Nach der alten Gefahrgutbeauftragtenverordnung waren "sonstige verantwortliche Personen" solche, denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben (§ 1a Ziffer 6 der aufgehobenen GbV vom  26. März 1998 ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445

Fragen zur Prüfung von IBCs, die nicht für Gefahrguttransporte genutzt wurden.

ist bei Arbeitsmitteln grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers, Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen und eine Person mit der Durchführung der Prüfungen zu beauftragen. Dabei sind die Herstellerangaben sowie technische und berufsgenossenschaftliche Regeln zu berücksichtigen.Liegen die Voraussetzungen des § 14 BetrSichV vor, dürfen Prüfungen nur durch befähigte Personen durchgeführt werden. Nähere ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 11420

Darf unser Fahrer, der keinen Gefahrgutführerschein hat, 100 1-Liter-Dosen Aceton vom Lieferanten abholen?

In diesem Fall darf der Fahrer die Abnahmemenge von 100 St. 1 Liter Dosen UN1090 Aceton befördern, ohne die ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR (Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften für die Ausbildung von Fahrzeugführern) zu besitzen.Verpflichtend ist dagegen die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR.Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter ...

Stand: 02.05.2019

Dialog: 18912

Muss der Entlader Kesselwagen reinigen, wenn diese bereits verschmutzt eingegangen sind?

Für die Beseitigung außen anhaftender gefährlicher Füllgutreste bei Tanks werden in der "Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)" sowohl der Befüller wie auch weitere Personen als verantwortlich für das Vermeiden ...

Stand: 19.03.2019

Dialog: 13170

Hat die DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) Gültigkeit, wenn Hubwinden auf unseren Flurförderzeugen verbaut sind?

Durchführungsanweisungen ausgenommen. Die DGUV Vorschrift 54 gilt für die genannten Hubwinden.In § 2 DGUV Vorschrift 54 heißt es:Winden, Hub- und Zuggeräte im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten oder zum Spannen oder zum Heben und Senken von Personen verwendet werden und bei denen 1. Seile ...

Stand: 22.03.2021

Dialog: 43117

Müssen die betriebseigenen Fahrzeuge auf einem nicht abgeschlossenen Betriebsgelände der StVZO entsprechen?

/04) wird auf diesen Sachverhalt näher eingegangen:"Demgegenüber dienen nicht dem öffentlichen Verkehr Straßen, Wege und Flächen, von denen die Allgemeinheit nach dem Willen des Verfügungsbefugten tatsächlich ausgeschlossen ist. Hierzu gehören Wege und Straßen, die durch einen entfernbaren Zaun oder Verbotstafeln allgemein gesperrt sind, auch wenn sie bestimmten Personen freigegeben sind. Auch Wege ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 6539