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      Grundsätzlich ist auch bei dem Transport von Gefahrgut die Straßenverkehrsordnung -StVO- und hier insbesondere der § 22 -Ladung- einzuhalten. Hier heißt es in Absatz 1: Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen,  ...      
      Stand: 27.07.2016
      Dialog: 27128
     
        
    
      
      Die Gefahrgutvorschriften sehen unter Einhaltung der in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a des ADR genannten Bedingungen eine Befreiung für Privatpersonen vor. Dort ist folgendes nachzulesen: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder ...      
      Stand: 09.02.2015
      Dialog: 23050
     
        
    
      
      Grundsätzlich gilt national die Gefahrgutgesetzgebung für zwei- und vierrädrigen Fahrzeuge ab einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h. § 2 GGVSEB Begriffsbestimmungen: Die nachfolgenden Begriffe werden im Sinne dieser Verordnung wie folgt verwendet: 6. Fahrzeuge sind im innerstaatlichen Verkehr und innergemeinschaftlichen Verkehr abweichend von der Begriffsbestimmung im ADR die in Abschni ...      
      Stand: 26.01.2015
      Dialog: 22943
     
        
    
      
      Grundsätzlich gelten die Regelungen des ADR in allen ADR-Vertragsstaaten. Zur Zeit sind dies 47 Staaten, zu denen u. a. auch die Schweiz und die Niederlande zählen. Eine Übersicht der Vertragsstaaten findet sich in der RSEB unter dem Punkt 70.1. Dies bedeutet bezogen auf Ihre Frage, dass die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c auch in der Schweiz und den Niederlanden in Anspruch genommen w ...      
      Stand: 15.01.2015
      Dialog: 22886
     
        
    
      
      Unserer Einschätzung nach sind immer Metallfässer zu verwenden. Dies wird auch durch den weiteren Text der P906 des ADR bestätigt. Hier wird explizit eine Wanne aus Metall gefordert. Dort ist folgendes nachzulesen: Ungeachtet der oben aufgeführten Vorschriften dürfen feste und flüssige Stoffe, die nicht gemäß Verpackungsanweisung P 001 oder P 002 verpackt sind, sowie unverpackte Transformatoren un ...      
      Stand: 27.11.2014
      Dialog: 22526
     
        
    
      
      Ja, hier sind die Regelungen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße ADR heranzuziehen. Nach dem Unterabschnitt 1.1.3.1 c) der sogenannten "Handwerkerregelung" gelten die Vorschriften des ADR nicht für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusam ...      
      Stand: 17.11.2014
      Dialog: 22279
     
        
    
      
      Es spricht nichts gegen den Transport von je einer Flasche Acetylen-, Sauerstoff- und Propan Gas. Beim Transport ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten (§ 22 "Ladung" der StVO): "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, ...      
      Stand: 20.08.2014
      Dialog: 6674
     
        
    
      
      Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB- regelt in den §§ 17 ff. die Pflichten der an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten.Im Sinne der GGVSEB ist Verlader gemäß Abschnitt 1.2.1 ADR das Unternehmen, das die Versandstücke (Gasflasche) in ein Fahrzeug verlädt. Verlader im Sinne d ...      
      Stand: 20.08.2014
      Dialog: 12434
     
        
    
      
      Bei der Beförderung gefährlicher Güter, die in verschiedenen Verkehrsträgern erfolgt, wird der Sachverhalt für den Straßentransport nach dem Unterabschnitt 1.1.4.2 des ADR betrachtet. Versandstücke, Container, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer, die den Vorschriften für Verpackung, Zusammenpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken oder Anbringen von Großzetteln (Placards) und o ...      
      Stand: 20.08.2014
      Dialog: 8437
     
        
    
      
      Die von Ihnen durchgeführten Transporte fallen nicht unter die „Handwerkerreglung“, unabhängig davon wie häufig sie durchgeführt werden. In Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR heißt es, dass die Vorschriften des ADR/RID nicht gelten für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und T ...      
      Stand: 20.08.2014
      Dialog: 13497
     
        
    
      
      Beim Transport von Wasserstoff ist erst einmal auf die Mengen zu achten, die transportiert werden sollen. Wenn Sie - wie beschrieben - eine 10 l Flasche transportieren wollen, ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten und die Mitarbeiter, die diesen Transport durchführen, sind zu unterweisen. Sollte dieser Transport nicht von einer Privatperson für den häuslichen Gebrauch oder für Freizeit ...      
      Stand: 20.08.2014
      Dialog: 8893
     
        
    
      
      Grundsätze zur Klassifizierung von gefährlichen Gütern/Stoffen ergeben sich aus dem Teil 2 zu den internationalen Gefahrgutvorschriften, hier das ADR. Soweit Stoffe in den UN Nummern genannt werden, sind sie diesen zuzuordnen. Zuordnungen von nicht namentlich genannten toxischen Stoffen einschließlich Lösungen und Gemische müssen gemäß dem Abschnitt 2.2.61 "Giftige Stoffe" ADR beurteilt werden. Hi ...      
      Stand: 19.08.2014
      Dialog: 3239
     
        
    
      
      Die Vorgaben für Form und Sprache bei der Dokumentation für durch das ADR geregelte Beförderungen ergeben sich aus dem Kapitel 5.4 ADR. Unter Absatz 5.4.1.4.1 ADR wird aufgeführt, dass die einzutragenden Vermerke in der amtlichen Sprache des Versandlandes abzufassen sind, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist. Weitere Hinweise zu den Ausführungen der Stoffvermerke ergeben ...      
      Stand: 08.08.2014
      Dialog: 5379
     
        
    
      
      Eine Verpackung gilt im Sinne des ADR dann als gereinigt, wenn Gefährdungen ausgeschlossen sind, welche zu einer Assimilierung dieser Gefahr in eine Gefahrklasse des ADR führen würde. Weiter unterliegen leere ungereinigte Verpackungen nicht dem ADR, wenn in der Stoffliste des ADR in Spalte 6 die Sondervorschrift 592 aufgeführt ist. Ferner werden im Abschnitt 1-16 der GGVSEB-Durchführungsrichtlinie ...      
      Stand: 08.08.2014
      Dialog: 5066