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Rechercheergebnisse

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Bedarf es bei der Herstellung von eigenbetrieblich genutzten Unterwagen einer sog. Herstellerqualifikation für den bauaufsichtlichen Bereich nach DIN 18800?

Der Hersteller der Unterwagen hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - eine Risikobeurteilung durchzuführen, um die für den Unterwagen erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Der Unterwagen ist dann unter Berücksichtigung der ermittelten Anforderungen zu konstruieren und zu bauen. In diesem ...

Stand: 19.07.2013

Dialog: 19002

Was muss ich beim Einbau eines alten Elektromotors in einen neuen Prüfstand beachten?

werden. Die gesonderte Konformitätsbewertung des Elektromotors ist weder sinnvoll noch notwendig. Es gibt auch keinen Unterschied zwischen gekauften/verkauften und selbst genutzten Maschinen. Die Maschinen werden in allen Fällen gleich behandelt.Auch einen "Bestandschutz" gibt es grundsätzlich nicht - weder im Produktrecht ("CE") noch im Arbeitsschutz (BetrSichV). Sie dürfen alte Maschinen grundsätzlich nur dann ...

Stand: 22.08.2019

Dialog: 42812

Welche Anforderungen werden an betriebliche Eigenbauten von Tragmitteln bzw. Lastaufnahmemitteln hinsichtlich CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung gestellt?

und eine CE Kennzeichnung angebracht werden. Werden diese Produkte ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt, muss zusätzlich Folgendes beachtet werden:Produkte müssen entsprechend dem Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sein und dürfen bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit von Menschen, Nutztieren und die Erhaltung von Sachwerten ...

Stand: 18.10.2023

Dialog: 14264

Muss eine in Deutschland gekaufte Maschine (Baujahr 1991) eine entsprechende CE Konformität besitzen oder gilt hier der Bestandschutz nach Betriebssicherheitsverordnung?

Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV  den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereit ...

Stand: 28.03.2017

Dialog: 28938

Sind Stapelrungen und Gitterboxen Lastaufnahmemittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung?

. Diesen Erläuterungen ist zu entnehmen, dass ein Behälter, der mit Kranösen für Hebevorgänge ausgestattet ist und für Transport und Lagerung von Gütern genutzt wird, kein Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie ist. Eine Zuordnung der in der Frage genannten Stapelrungen können wir nicht vornehmen, da uns keine näheren Informationen über diese Arbeitsmittel vorliegen. Die erforderliche ...

Stand: 17.03.2021

Dialog: 13458

Unterliegt ein selbstgefertigtes pneumatisches Härtemessgerät der Maschinenrichtlinie?

verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden; Die MRL wird auch angewendet, wenn die Maschine für den Eigenbedarf hergestellt und genutzt ...

Stand: 04.12.2019

Dialog: 11479

Müssen in der EU-Konformitätserklärung nur die Normen oder speziell die Normenteile angegeben werden, die angewandt wurden?

kann sie als Anleitung genutzt werden, sofern sie mit den anzuwendenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union in Einklang steht. [...] Die Mustererklärung im Beschluss Nr. 768/2008/EG enthält folgende Angaben:[...]5. alle Harmonisierungsrechtsvorschriften, mit denen Konformität hergestellt wurde unter präziser, vollständiger und eindeutiger Angabe der Referenznormen oder anderer normativer Dokumente (z. B ...

Stand: 17.02.2023

Dialog: 27346

Wie ist bei der Konformitätsbetrachtung eines Motorprüfstands vorzugehen?

Wie Sie richtig schildern, unterscheidet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die in Deutschland durch die 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt wird, zwischen einer unvollständigen und einer „vollständigen“ Maschine. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Typen besteht darin, dass die „vollständige“ Maschine allen anwendbaren Anforderungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz aus Anhang I d ...

Stand: 06.02.2022

Dialog: 43632