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Ist ein Bohrständer für eine Handbohrmaschine eine auswechselbare Ausrüstung im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Ja, es handelt sich um eine auswechselbare Ausrüstung.Im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie sind in § 41 Erklärungen zum Thema "Auswechselbare Ausrüstungen" gemacht. Auszug: "Weitere Beispiele auswechselbarer Ausrüstungen sind Halterungen, die für den Zusammenbau mit tragbaren handgeführten Maschinen vorgesehen sind, sodass diese zu ortsfesten Maschinen umgebaut werden..." ...

Stand: 19.07.2021

Dialog: 43563

Sind Sägeblätter "auswechselbare Ausrüstungen" im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder "Werkzeuge", die von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgenommen sind?

Hierzu ist in § 41 Auswechselbare Ausrüstung des "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" folgendes nachzulesen:"Auswechselbare Ausrüstungen sind nicht mit Ersatzteilen zu verwechseln, welche die Funktion der Maschine nicht verändern und der Maschine auch keine neue Funktion verleihen, sondern lediglich als Ersatz für verschlissene oder defekte Teile vorgesehen ...

Stand: 17.07.2020

Dialog: 43221

Gibt es die Möglichkeit, dass ein und dasselbe Produkt je nach Einsatz beim Kunden einmal per Definition eine auswechselbare Ausrüstung (mit CE) und einmal etwas anderes (ohne CE) ist?

Da in der Fragestellung eindeutig definiert wurde, dass das zu verkaufende Produkt als auswechselbare Ausrüstung anzusehen ist, sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Akteure besonders wichtig:1. Pflichten als Hersteller einer auswechselbare AusrüstungWenn das hergestellte Produkt der Definition „auswechselbare Ausrüstung“ entspricht, dann ist die 9. ProdSV bzw. die RL 2006/42/EG eindeutig ...

Stand: 08.02.2022

Dialog: 43634

Handelt es sich bei dem Anbaugerät (hydraulische Baumschere) oder beim Bagger selbst um eine unvollständige Maschine gem. Artikel 13 Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)?

Sie sollten beim Kauf des Anbaugerätes darauf achten, dass es sich um eine auswechselbare Ausrüstung handelt.Handelt es sich bei dem Anbaugerät NICHT um eine auswechselbare Ausrüstung (zur Definition `auswechselbare Ausrüstung` siehe Artikel 2 b) der Richtlinie 2006/42/EG) und es wurde dann richtigerweise als `unvollständige Maschine` mit einer Einbauerklärung nach Richtlinie 2006/42/EG ...

Stand: 18.06.2019

Dialog: 42698

Ist es zulässig, einen Kippbehälter für Späne z.B. mit Rollen selber zu modifizieren?

abgegeben werden kann.Informationen darüber, welche Normen auf Kippbehälter für Späne anzuwenden sind, liegen uns nicht vor. Sie haben die Möglichkeit, unter www.beuth.de oder www.kan.de eine Normenrecherche vorzunehmen.Ausnahme: Handelt es sich bei dem Kippbehälter für Späne um eine auswechselbare Ausrüstung für Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sind auch für den Kippbehälter ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 11462

Fallen Stanzwerkzeuge, an denen Elektromotoren, pneumatisch betätigte Schieber, Messer u.ä. montiert sind, im Sinne einer unvollständigen Maschine unter die Maschinenrichtlinie?

Entsprechend § 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind "auswechselbare Ausrüstungen" Vorrichtungen, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um die Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. In dem von der europäischen Kommission herausgegebenen ...

Stand: 06.05.2013

Dialog: 18465

Handelt es sich bei einem Fassgreifer, der als Anbaugerät an einem Stapler befestigt wird, um eine auswechselbare Ausrüstung im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Gemäß Art. 2 Buchstabe b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie - MaschRL) bezeichnet der Ausdruck „auswechselbare Ausrüstung“ eine "Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine [hier: Gabelstapler] nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist". Es ist also zu prüfen, ob ...

Stand: 10.09.2016

Dialog: 27431

Unter welche Begriffsbestimmung der Maschinenrichtlinie fällt ein Werkzeug, welches zum Spannen eines Werkstückes vorgesehen ist, wenn es mit Anschlagmitteln (Ösen) zum Heben versehen wird?

Die Hauptfrage ist somit, ob die Spannvorrichtung in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt, und -falls ja-, welche Anforderungen dafür gelten.Die Spannvorrichtung müsste als ein Erzeugnis nach Art. 1 angesehen werden. In Betracht kommen:b)  auswechselbare Ausrüstung = „eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...

Stand: 22.10.2019

Dialog: 42872