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Muss bei einer Kompletterneuerung der Steuerung einer Aufzugsanlage aus den 1960er Jahren diese mit einem Notrufsystem ausgerüstet werden? Wie muss dieses aussehen?

Frage 1: Ja. Bei der Änderung der kompletten Steuerung muss gemäß Tabelle A.1 Nr. 8.1b der TRBS 1121 - "Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" unter anderem eine Notrufeinrichtung zu einer ständig besetzten Stelle installiert werden. Frage 2: Nein. Ein Betrieb der Aufzugsanlage mit einer rein akustischen Notrufeinrichtung (Klingel, Hupe, ...) ist nach der Änderung ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 18932

Müssen bei einem Umbau einer Aufzugsanlage (Steuerung, Antrieb) neben den Forderungen der TRBS 1121 auch die restlichen Anforderungen der Aufzugsrichtlinie eingehalten werden ?

Bei dem Umbau der elektrischen Steuerung einer bestehenden Aufzugsanlage handelt es sich um eine Änderung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für diesen Fall definiert die TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderung von Aufzugsanlagen" (siehe www.baua.de)  den Stand der Technik und ist anzuwenden. Die Regelungen der Aufzugsrichtlinie (95/16/EG) sind bei Änderungen ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 8797

Darf das Steuerungs- und Antriebsaggregat eines Hydraulik-Aufzugs ohne Triebwerksraum in einem Raum aufgestellt werden, der jedermann zugänglich ist?

Die Aufstellung eines Steuerungs- und Antriebsaggregates in einem Raum der jedermann zugänglich ist kann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass alle Bedienelemente nicht für jedermann zugänglich sind. (nur für Fachpersonal, abgeschlossenes Gehäuse). Weiterhin muss jederzeit der freie Zugang zum Steuerungs- und Antriebsaggregat für Fachpersonal gewährleistet sein. Außerdem muss sichergestellt ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 7065

Ist es zulässig, einen Lastenaufzug zu verwenden, bei dem die Steuerung und der Gewichtspositionssensor einen Defekt haben?

Nein, dies ist nicht zulässig.In der Regel ist ein Aufzug eine überwachungsbedürftige Anlage, für die weitergehende Anforderungen gelten. So sind z. B. die Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen. Unabhängig davon ist der Aufzug ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 5 der BetrSichV darf der Arbeitgeber nur Arbeitsmittel zur Verfüg ...

Stand: 22.02.2024

Dialog: 43889

Muss ein Aufzug nach der Nachrüstung mit einem Fernnotrufsystem von einer zuständigen Überwachungsstelle abgenommen werden? Ist er bis zu dieser Abnahme stillzusetzen?

des Eingriffs in die Steuerung eine zugelassene Überwachungsstelle die sichere Verwendung überprüfen und hierüber eine Prüfbescheinigung ausstellen.Ab dem 01.01.2021 wird ein fehlendes Zweiwege-Kommunikationssystem bei den Prüfungen durch die ZÜS beanstandet. Je nach ausgewiesener Mängelkategorie ist der Mangel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben oder die Anlage ist bis zur Mängelbehebung außer ...

Stand: 07.05.2021

Dialog: 43289

Sind bei Aufzügen der Notfallplan und der Alarm- und Befreiungsplan identisch?

Der Notfallplan (BetrSichV -2015- Anhang 1 Punkt. 4.1) und der Alarm-und Befreiungsplan (TRBS 2181 Punkt 4.3 Absatz 3 -2007-) sind inhaltlich in den wesentlichen Punkten identisch. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch ihre Verankerung in den Vorschriften. So ist der Notfallplan explizit in der BetrSichV -2015- Anhang 1 Punkt. 4.1 mit den Mindestangaben festgeschrieben. Weiterhin ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27939

Darf in einem Aufzug die Ausstiegsklappe an der Fahrkorbdecke mit einer Vorrichtung zum Aufhalten versehen sein?

an die Klappe zu stellenden Anforderungen (siehe z.B. DIN EN 81/1 und EN 81/2 jeweils Ziffer 8.12) erfüllt sind Ob vorstehende Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären. Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" www.baua.de/trbs weisen wir hin. ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 13822

Müssen Bauaufzüge, die im Lasten-/Personentransport eingesetzt werden, jetzt nach jedem Neuaufbau an einem anderen Standort erst von einer ZÜS abgenommen werden?

. Dies bedeutet, dass die prüfpflichtige Änderung im § 15 Abs. 1 BetrSichV im Sinne einer wesentlichen Veränderung oder einer Änderung der Betriebsweise oder Bauart zu verstehen ist. Folglich fallen Montage oder Installation an einem neuen Einsatzort nicht unter die Regelung der prüfpflichtigen Änderung des § 15 Abs. 1 BetrSichV. Der Baustellenaufzug ist bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 25872