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Ist eine `Totmannschaltung` anstelle des selbsthaltenden Steuerbefehls zur sicherheitstechnischen Ertüchtigung einer Aufzugsanlage ausreichend?

Nur die Ausführung als Totmannsteuerung kann nicht als ausreichend angesehen werden. Zusätzlich muss die Außensteuerung (Anholen des Fahrkorbes an den Haltestellen) außer Betrieb genommen werden. Außerdem ist eine auf die Betriebsweise des Aufzuges abgestimmte Einweisung des Aufzugführers erforderlich und in der Regel reicht ein Aufzugführer nicht aus, da die Verfügbarkeit des Aufzuges von der Arb ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 5801

Sind bei Aufzügen der Notfallplan und der Alarm- und Befreiungsplan identisch?

- 2002 hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen, wobei bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der BetrSichV für sich geltend machen kann. Die Ableitung der geeigneten Maßnahmen ist nicht detailliert festgeschrieben, sollte aber bei gewissenhafter Ermittlung ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27939

Kann der Nachweis der elektrischen Sicherheit einer Aufzugsanlage durch einen Betriebselektriker erfolgen? Ist dies Teil der wiederkehrenden Hauptprüfungen?

Prüfung (nach § 15 Abs. 13 Satz 1 bzw. Abs. 14 Satz 1 BetrSichV) wird ausgeführt: "(...) (12) Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Aufzugsanlage Hierbei kann sich die ZÜS bei den Prüfungen und Aussagen auf die Prüfungen und Aussagen Dritter abstützen, wobei deren Bewertung der ZÜS obliegt; dies gilt nicht für die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 18237

Ist ein „Behindertenaufzug“ ab einer Hubhöhe von 3 m prüfpflichtig?

Der Begriff “Behindertenaufzug“ war im Anhang 1.8 der Verordnung über Aufzugsanlagen (AufzV-Aufzugsverordnung) definiert. Die AufzV wurde im Jahr 2003 durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) abgelöst. Mit der Einführung der BetrSichV ist die Unterscheidung einer Aufzugsanlage als Personenaufzug, La ...

Stand: 10.08.2021

Dialog: 43531

Gibt es einen Vordruck eines Prüfprotokolls der wiederkehrenden Prüfungen für Kleingüteraufzüge?

geprüft, - Feststellungen im Ergebnis der Prüfung, - Mängel und deren Bewertung, - Aussagen zum Weiterbetrieb, - Termin der nächsten Prüfung (nach Mängelabstellung, wiederkehrende Prüfung), - Name und Bezeichnung des Prüfers. Es ist jedoch zu bemerken, dass ein Kleingüteraufzug keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne des dritten Abschnittes der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist. ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 6319

Ist es erforderlich, dass bei der Nachrüstung eines Notrufsystems für einen Aufzug das Notrufsystem über eine Notruf-Filterung verfügt?

aber nicht dem Stand der Technik entsprechen. Der Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln kann sich im Laufe der Verwendungsdauer zwar durch neue sicherheitstechnische Erkenntnisse verändern; daraus folgt aber nicht, dass z. B. das Fortschreiben einer Produktnorm zwangsläufig eine Nachrüstverpflichtung für den Arbeitgeber in Bezug auf die Beschaffenheit für bereits verwendete Arbeitsmittel ...

Stand: 26.02.2021

Dialog: 43457

Muss in einem Aufzug (aus den 1990er-Jahren) ein Rauchabzugssystem nachgerüstet werden, oder greift hier der Bestandschutz?

auf das Inverkehrbringen und dem Stand der Technik in Bezug auf die Verwendung eines Arbeitsmittels. Der Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln kann sich im Laufe der Verwendungsdauer zwar durch neue sicherheitstechnische Erkenntnisse verändern; daraus folgt aber nicht, dass z. B. das Fortschreiben einer Produktnorm zwangsläufig eine Nachrüstverpflichtung für den Arbeitgeber in Bezug ...

Stand: 22.04.2021

Dialog: 43269

Fragen zur beauftragten Person von Aufzugsanlagen

" konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Die vorherige TRBS fußte auf der BetrSichV von 2003. Die derzeitige TRBS 3121 wurde nun der aktuellen BetrSichV angepasst.Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften ist der Arbeitgeber oder ihm Gleichgestellte (§ 2 Abs. 3 ...

Stand: 28.02.2024

Dialog: 42564

Muss für einen Aufzug, der nur als Lastenaufzug verwendet wird und dies der Belegschaft bekannt ist, eine Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung erstellt und vorgehalten werden?

beeinträchtigen (§ 5 Abs. 2 BetrSichV).Die TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Die Pflichten des Arbeitgebers werden unter Nummer 3 der zuvor genannten TRBS 3121 aufgeführt.Unter Nummer 3.2 "Sichere Verwendung" ist u.a. Folgendes nachzulesen:"3.2.1 Betrieb (1) Der Arbeitgeber ...

Stand: 17.05.2024

Dialog: 43951