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Wie lange muss eine Prüfbescheinigung nach § 16 BetrSichV archiviert werden?

Die Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen für überwachungsbedürftige Aufzüge sind während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort der Aufzugsanlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Sie können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.Dies steht in § 17 Abs. 1 (Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Das Prü ...

Stand: 17.05.2021

Dialog: 43211

Kann der Nachweis der elektrischen Sicherheit einer Aufzugsanlage durch einen Betriebselektriker erfolgen? Ist dies Teil der wiederkehrenden Hauptprüfungen?

Anforderungen an die Prüfung von Aufzugsanlagen werden in der Betriebsicherheitsverordnung/BetrSichV und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 - Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen  formuliert. Die elektrischen Prüfungen sind Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung). In Kapitel 3.3 der TRBS 1201 Teil 4 - Wiederkehrende ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 18237

Zu welcher Art Aufzug zählt ein "Essenaufzug" und auf welcher Basis müssen hier die ggf. nötigen Prüfungen durchgeführt werden?

der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die Prüfpflichten ergeben sich somit aus § 14 BetrSichV. Konkretisiert werden die Prüfanforderungen durch die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen". ...

Stand: 08.08.2018

Dialog: 42357

Kann der Betreiber einer Aufzugsanlage die maximale Prüffrist von zwei Jahren nach BetrSichV verlängern?

nicht überschreiten. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde die Prüffrist verlängern, wenn die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist (vgl. § 19 Abs. 6 BetrSichV).Hinweis:Auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und die TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung ...

Stand: 25.09.2020

Dialog: 43202

Müssen die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern in Aufzuganlagen regelmäßig wiederkehrend geprüft werden?

Die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern werden bei den Hauptprüfungen und Zwischenprüfungen der Aufzugsanlagen von den Sachverständigen der zugelassenen Überwachungsstellen geprüft.In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 1201 Teil 4, (Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen), ist unter Ziffer 3.3 (Hauptprüfung), sowie unter Ziffer 3.4 ...

Stand: 24.04.2020

Dialog: 43124

Gibt es einen Vordruck eines Prüfprotokolls der wiederkehrenden Prüfungen für Kleingüteraufzüge?

Ein Vordruck eines Prüfprotokolls für wiederkehrende Prüfungen eines Kleingüteraufzuges ist uns nicht bekannt. Ein formloser Prüfbericht, der den technischen Zustand beschreibt, ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen bei seiner Erstellung die Regelungen der TRA 400 und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen" (Nr ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 6319

Muss ein Aufzug nach der Nachrüstung mit einem Fernnotrufsystem von einer zuständigen Überwachungsstelle abgenommen werden? Ist er bis zu dieser Abnahme stillzusetzen?

, in diesen Anlagen muss ein betriebsbereites Zweiwege-Kommunikationssystem bis zum 01.01.2021 installiert worden sein.Der Einbau eines Zweiwege-Kommunikationssystems stellt bei Eingriff in die Aufzugsteuerung eine prüfpflichtige Änderung im Sinne der BetrSichV dar (siehe TRBS 1201 Teil 4 Anhang 2 Nr. 8.3 Änderung Notrufsystem). Nach dem Einbau und vor der (Wieder-) Inbetriebnahme des Aufzugs muss im Falle ...

Stand: 07.05.2021

Dialog: 43289

Ist es erforderlich, dass bei der Nachrüstung eines Notrufsystems für einen Aufzug das Notrufsystem über eine Notruf-Filterung verfügt?

)).Bei der Nachrüstung des Notrufsystems ist zudem zu beachten, dass dies eine prüfpflichtige Änderung im Sinne des § 15 BetrSichV in Verbindung mit der TRBS 1201 Teil 4, Anhang 2, Nummer 8.3 ist. D. h. nach dem Einbau des Notrufsystems ist vor Wiederinbetriebnahme des Aufzugs die Änderung der Notrufeinrichtung durch eine zugelassene Überwachungsstelle zu prüfen. ...

Stand: 26.02.2021

Dialog: 43457