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Ist eine Rohrleitung für Sauerstoff (gasförmig, Fluidgruppe 1) PS= 30 bar und DN 300 im Betrieb prüfpflichtig als überwachungsbedürftige Anlage?

Die Rohrleitung für Fluidgruppe 1 (Sauerstoff (gasförmig) PS = 30 bar und DN 300 ist nicht als überwachungsbedürftige Anlage, sondern lediglich als Arbeitsmittel zu sehen, da eine Einordnung dieser Rohrleitung in die Tabellen 9 bis 11 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht gegeben ist. Der Betreiber hat jedoch die Prüffristen der Gesamtanlage und der Anlagenteile als Arbeitsmittel ...

Stand: 29.06.2022

Dialog: 43653

Was hat sich hinsichtlich der Prüfung von Schlauchleitungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung geändert?

stattfinden. Ergibt die Prüfung, dass die Anlage nicht bis zu der nach § 3 Absatz 6 ermittelten nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen. Für Schlauchleitungen als nicht überwachungsbedürftige Anlage/Arbeitsmittel fordert die neue BetrSichV in § 14 Abs. 7 zusätzlich, "Der Arbeitgeber hat … dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...

Stand: 24.07.2015

Dialog: 24377

Gibt es eine Vorschrift, ob oder wie oft die fest installierten Druckluft- oder Gasleitungen im Gebäude geprüft werden müssen und wie sieht der Prüfumfang aus?

Die Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend unterliegen sie den dortigen Prüfbestimmungen. Gemäß § 14 Absatz 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber wiederkehrend ...

Stand: 28.04.2022

Dialog: 43668

Wie sind die Prüffristen und Prüfinhalte (äußere, innere und Festigkeitsprüfungen) für Rohrleitungen der Druckluftverteilung in einer Produktionshalle?

Der Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Rohrleitungen für Druckluft sind jedoch keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV. Daher werden im Anhang 2 für sie auch keine Höchstfristen für Prüfungen angegeben.Erläuterung: Nach § 2 Abs. 30 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind Leitungen unter innerem Übe ...

Stand: 05.06.2021

Dialog: 43540

Im Betrieb sollen Gasleitungen verlegt werden, ist es erlaubt die Gasleitungen an Kranbahnen anzubringen?

Sowohl Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck für Gase, die zu den sogenannten Druckanlagen und somit zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören, als auch Krane sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln müssen Arbeitgeber die Bestimmungen der BetrSichV einhalten, um damit die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ...

Stand: 27.01.2022

Dialog: 43625

Fällt die beschriebene Rohrleitung für Stickstoff unter die Druckgeräterichtlinie und muss geprüft werden?

wird auf § 14 (2) BetrSichV verwiesen, wonach Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen hat. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 BetrSichV - im Rahmen der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung - ermittelten Fristen ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 42735

Stimmt es, dass Schlauchleitungen mit mehr als 0,5 bar nicht mit Schlauchklemmen angeschlossen werden dürfen?

Schlauchleitungen können sowohl Arbeitsmittel als auch überwachungspflichtiges Anlagenteil nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) sein. Die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sind vom Betreiber bzw. Arbeitgeber einzuhalten und die eingesetzte Schlauchleitung ist im Rahmen ...

Stand: 09.10.2019

Dialog: 42864

Ist bei der Prüfung von Rohrleitungen der Reinigungs-/Instandsetzungsfall hinsichtlich Fluidgruppe und Druck zu berücksichtigen?

werden (als überwachungsbedürftige Anlage nach § 15 und § 16 BetrSichV, ansonsten als Arbeitsmittel nach § 14 BetrSichV). ...

Stand: 27.11.2023

Dialog: 43856