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Ist eine Kennzeichnung "Warnung vor Gasflaschen" für Räume, in denen Druckgasflaschen aufgestellt sind, auch nach weiteren Vorschriften oder Regeln gefordert?

 nur die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren (Kap. 4.4.2) sowie die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" (bisher BGR/GUV-R 108, Anhang 1 Nr. 1) bekannt, die eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen W029 „Warnung vor Gasflaschen“ explizit fordert. ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 11724

Fällt eine CO2 Druckgasflasche/-kapsel, die schon unter die Richtlinie 2010/35/EU für ortsbewegliche Druckgeräte samt Pi Kennzeichnung fällt, zusätzlich auch unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU samt CE-Kennzeichnung?

Gemäß Artikel 1 Abs. 2 s) der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU gilt diese Richtlinie nicht für von der Richtlinie 2008/68/EG und der Richtlinie 2010/35/EU sowie vom Internationalen Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen und vom Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt erfasste Geräte.Wenn ein Hersteller jedoch ein Produkt zur Verwendung unter beiden Richtlinien vorsieht ...

Stand: 27.02.2020

Dialog: 43061

Welche Sicherheitseinrichtungen sind beim autogenen Brennschneiden mit Propan (33 kg-Flasche) und Sauerstoff (Flaschenbatterie) zwischen Flasche und Brenner erforderlich?

Die Anlage muss den in § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannten Anforderungen i. V. m. den Mindestanforderungen des Anhangs 1 ((hier insbesondere Ziffer 2.17) entsprechen und gemäß den im Anhang 2 BetrSichV aufgeführten Mindestanforderungen zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln betrieben werden. Die TRBS sind für den sicheren Betrieb heranzuziehen ...

Stand: 24.02.2017

Dialog: 18666

In welchen Prüfzyklen und in welchem Prüfumfang ist der Druckluftkessel einer Druckluftanlage zu prüfen?

Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese ...

Stand: 08.04.2022

Dialog: 43234

Unterliegen Gasfackeln der Druckgeräterichtlinie und müssen daher eine CE-Kennzeichnung haben?

) von über 0,5 bar. Zuerst ist somit zu prüfen, für welchen maximal zulässigen Druck (PS) die Fackel vom Hersteller ausgelegt wurde und ob die Fackel selbst ein Druckgerät i. S. d. Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2014/68/EU ist bzw. ein solches beinhaltet.Sofern der zulässige Druck (PS) max. 0,5 bar beträgt, ist die Druckgeräterichtlinie nicht anwendbar. Eine CE-Kennzeichnung aufgrund der DGRL hat ...

Stand: 23.01.2020

Dialog: 43011

Fällt ein Heizkessel unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ?

) des Anhangs I DGRL erfüllen müssen. Für diese Baugruppen gilt zusätzlich, dass - sofern die Einstufung des Druckkörpers nicht bereits in eine Kategorie führt und somit bestimmte Konformitätsbewertungsverfahren vorgegeben sind (vgl. Art. 14 Abs. 2) - entweder eine EU-Baumusterprüfung (Modul B - Entwurfsmuster) oder die Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung (Modul H) nachzuweisen ...

Stand: 14.11.2023

Dialog: 43845

Darf ein PI-gekennzeichnetes Gasflaschenbündel für Wasserstoff als Zwischenspeicher (ortsfester Einsatz) in einer Füllanlage (Wasserstofftankstelle) verwendet werden?

BetrSichV). Hinweise zu zulässigen Lastwechselzahlen können der auf der dem ortsbeweglichen Druckgerät anzugebenden Herstellungsnorm entnommen werden. Auf die Erlaubnisbedürftigkeit einer Wasserstofftankstelle i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 wird ausdrücklich hingewiesen.  ...

Stand: 07.08.2019

Dialog: 42784

Muss sich ein Tauchverein, der einen Hochdruckkompressor betreibt, an dieselben Vorschriften wie ein Unternehmen halten?

gefüllt. In diesen Fällen kann es sich um eine überwachungsbedürftige Anlage i.S. der BetrSichV (Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1c) handeln. Im Einzelnen:Sofern die mit der Füllanlage zu befüllenden Druckgeräte keine ortsbeweglichen Druckgeräte i. S. d. RL 2010/35/EU (TPED) sind (und die Anlage auch nicht zum Befüllen von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen mit entzündbaren Gasen zur Verwendung als Treib ...

Stand: 14.10.2019

Dialog: 27429