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Rechercheergebnisse

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Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

:  Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen, Herstellen eines Erzeugnisses oder jeder andere Gebrauch;13. Anwender:       (Nachgeschalteter Anwender) Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

Mutterkonzern hat dann dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter ausreichend informiert und gegebenenfalls geschützt werden, und dass die Reinigung der Erzeugnisse so vollständig erfolgt, dass von diesen beim weiteren Gebrauch kein Risiko durch Restverschmutzungen ausgehen kann. Und natürlich sind die Rückstände der Verschmutzungen korrekt zu behandeln / zu entsorgen. Ob dazu z. B. stichprobenartig ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

Muss ich ein Compound anmelden? Oder kann ich die Rezepturbestandteile vom Lieferanten abfragen? Muss ich eine Zubereitung anmelden?

sind Sie als Hersteller/Importeur einer Zubereitung nur für die Registrierung der übrigen Einzelbestandteile verantwortlich. Wenn Sie Bestandteile Ihrer Zubereitungen zukaufen, ist der innereuropäische Hersteller dieser Bestandteile für die Registrierung verantwortlich. Wenn Sie von außerhalb Europas importieren, sind wiederum Sie als Importeur für die Registrierung zuständig. Sie müssen auf jeden Fall mit Ihren ...

Stand: 24.06.2016

Dialog: 4866

Darf die Verwendung eines Gemisches von den zugelassenen Verwendungen eines enthaltenen zulassungspflichtigen Stoffs (>0,1%) abweichen?

Die Antwort zu Ihrer Frage finden Sie in der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006):"Artikel 56 Allgemeine Bestimmungen(1) Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nicht zur Verwendung in Verkehr bringen und nicht selbst verwenden, es sei denn,(...)  die Verwendung(en) dieses Stoffes als solchem oder in einem Gemisch ...

Stand: 14.09.2023

Dialog: 43807

OSOR, wie kann ein bulgarischer Hersteller an einem Konsortium teilnehmen?

Wenn die neue EU-Chemikalienagentur am 1.Januar 2009 auf ihrer Homepage die Liste der vorregistrierten Stoffe veröffentlichen wird, kann der bulgarische Hersteller ersehen, welche anderen europäischen Hersteller die gleiche Substanz herstellen. Er kann seine vorhandenen Teste auf Auswirkungen für den Menschen und die Umwelt zusammenstellen und muss anschließend zwecks gemeinsamer Registrierung ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4096

Wann fallen bei einer gemeinsamen Registrierung für die einzelnen Hersteller die Kosten an?

die Frist für Stoffe der 1. Mengenschwelle. Bei Ihrer Frage zu den 1.000 Jahrestonnen läuft die Frist am 1. Dezember 2010 ab. Die REACH-Verordnung sieht vor, dass jede Substanz nur einmal registriert werden soll. Das Prinzip heißt "OSOR" = One Substance One Registration. Im Rahmen der Vorregistrierung melden die Registranten ihren jeweiligen Stoff mit CAS-Nr. und Produktions- bzw. Importmengenbereich ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 4864

Wie verhalte ich mich als nachgeschalteter Anwender in der Vorregistrierungsphase?

Als nachgeschalteter Anwender haben Sie in der Vorregistrierungsphase keinerlei Aufgaben. Die Vorregistrierung beginnt am 1. Juni 2008 und endet am 1. Dezember 2008. Am 1. Januar 2009 veröffentlicht die Agentur auf ihrer Webseite eine Liste mit diesen Stoffen incl. Stoffnamen und EINECS- bzw. CAS-Nummer. Anhand dieser Liste können Sie erkennen, ob Ihr gewünschter Stoff registriert ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4867

Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

sind innerhalb von 6 Monaten nach der erstmaligen Herstellung des Stoffes (>1t/a) und mindestens 12 Monate vor der in Artikel 23 genannten Frist durchzuführen. Somit können weiterhin bis zum 1. Juni 2017 Vorregistrierungen durchgeführt werden. Die eigentliche Registrierung sollte dann in Konsortien zusammen mit den großen Produzenten erfolgen. Die Chemikalien-Konzentrate, die Sie verdünnen, müssen von Ihren ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629