Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 9 von 9 Treffern

Benötigen wir für den Import von Naturkohle ein REACH-Zertifikat?

dies bereits über einen sogenannten Only Representative (OR; DE: Alleinvertreter) getan.Sollte Fall 2. zutreffen, wird empfohlen, sich den Nachweis direkt vom in der EU ansässigen Alleinvertreter zu holen, da dies eventuell von den deutschen Behörden hinterfragt wird. Zertifikate von Behörden, die eine Compliance mit REACH zusichern, gibt es nicht. Die meisten Aussagen bewegen sich im Bereich ...

Stand: 08.08.2017

Dialog: 29941

Kann unsere Schweizer Gesellschaft Produkte, die im außereuropäischen Raum hergestellt wurden, registrieren lassen?

– z.B. aus Service-Gründen oder weil es eine ganze Reihe von Abnehmern im EU-Raum gibt – so brauchen Sie eine eigenständige Organisationseinheit, die innerhalb der EU ansässig ist. Dies kann ggf. auch ein Bevollmächtigter sein. Für die Stoffe, die durch Ihre Produktionsstandorte innerhalb der EU hergestellt werden, gilt die Registrierungspflicht bereits für den Hersteller. Zwar wird bereits ...

Stand: 08.07.2016

Dialog: 4909

Ist es zum jetzigen Zeitpunkt schon sinnvoll, unsere Produkte/Produktgruppen Hauptverwendungs- bzw. Expositionskategorien zuzuordnen?

Nach dem jetzigen Stand sind die Diskussionen hinsichtlich der Kategorisierung von Verwendungen und Expositionen im Rahmen von RIP 3.2 noch nicht abgeschlossen. Es erscheint jedoch bereits zweckmäßig, Verwendungen und Expositionen zu strukturieren und nicht einzelne spezifische Verwendungen, wie z. B. Lagern, Umfüllen, Mischen etc. zu beschreiben. Der europäische Chemieverband CEFIC hat seinen ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4852

OSOR, wie kann ein bulgarischer Hersteller an einem Konsortium teilnehmen?

Kontakt aufnehmen. Wenn ihm keine Untersuchungen vorliegen, muss er sich dann an den Kosten der Untersuchungen, die die anderen Hersteller bereits durchgeführt haben, beteiligen (insbesondere bei Wirbeltierversuchen besteht diese Pflicht, bei physikalisch-chemischen Versuchen kann er unter bestimmten Bedingungen auch eigene Versuchsergebnisse einreichen). Er spart damit Geld für eigene Untersuchungen ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4096

Wie kann ich später in Erfahrung bringen, von wem ich welches registrierte Produkt für meine Anwendung kaufen kann?

die Registrierungsnummer im Sicherheitsdatenblatt (sofern der registrierte Stoff gefährlich ist) benennen. Unabhängig von REACH ist es jedem Unternehmen freigestellt, im Internet oder sonstigen Verkaufsinformationen anzugeben, welche Stoffe bzw. Inhaltsstoffe bereits registriert sind. Im Hinblick auf die Frage, für welche Anwendung ein Stoff registriert wurde, ist eine Veröffentlichung in der Datenbank der EU-Agentur ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4863

Müssen auch natürliche Stoffe (hier: Guarkernmehl) registriert werden? Muss ein Endprodukt mit 85% Naturstoff angemeldet werden?

eine Registrierung der gefährlichen Monomeren nicht gegeben. Falls das Produkt chemisch bearbeitet wird und die Polymerstruktur erhalten bleibt, so ist der Stoff, der bei der Nachbehandlung im Polymer gebunden ist, zu registrieren (als Monomerbestandteil), es sei denn, der Stoff wäre bereits von den Vorlieferanten registriert worden. ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4869

Was kann ich tun, wenn kein Lieferant die von mir benötigte Chemikalie für meinen Anwendungszweck registriert hat?

Wenn die Chemikalie für andere Verwendungsbereiche registriert wurde, besteht die Möglichkeit den Lieferanten (Hersteller, Importeur, nachgestellter Anwender oder Händler), schriftlich eine Verwendung mitzuteilen, damit diese zur identifizierten Verwendung wird. Falls Sie das nicht wünschen, oder der Lieferant nicht bereit ist, die Verwendung aufzunehmen, müssen Sie prüfen, ob Sie eine eigene ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4828

Welche Schritte müssen im Rahmen von REACH unternommen werden, um Reineisen (Reinheit >99 %) importieren zu können ?

genannt.Da es für Eisen bereits mehr als 500 Registranten gibt (welche sich die Kosten für die Stoffdaten teilen), sollte der Datenzugang (Punkt 3) nicht übermäßig teuer sein. Die Registrierungsgebühr bei der ECHA (Punkt 6) richtet sich nach der zu registrierenden Stoffmenge und der eigenen Unternehmensgröße. ...

Stand: 13.11.2020

Dialog: 43334

REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

1. Die Herstellung von Zubereitungen (also Mischungen) aus Stoffen, die registriert sind, bedarf keiner weiteren Registrierung. Der Hersteller der Zubereitung ist ein nachgeschalteter Anwender (NA). Er muss überprüfen, ob seine Verwendungen mit den Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien, die ihm sein Vorlieferant gegebenenfalls mit dem Sicherheitsdatenblatt liefert, abged ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645