Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Was kann ich tun, wenn kein Lieferant die von mir benötigte Chemikalie für meinen Anwendungszweck registriert hat?

im Sicherheitsdatenblatt mitgelieferten Expositionsszenarios entspricht.  - Die Konzentration liegt unter den entsprechenden Grenzwerten des Artikel 14 Absatz 2 (Grenzwerte der Einstufungen und Kennzeichnung für Stoffe bzw. Zubereitungen).  - Der Stoff wird für die produkt- und verfahrenstechnische Forschung verwendet. Falls die Chemikalie nicht registriert oder vorregistriert ist, wird sie in der EU nicht über eine 1 t ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4828

Ist gemäß REACH-Verordnung Artikel 33(1) die Angabe von Untererzeugnissen erforderlich, die den SVHC-Stoff enthalten?

des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom September 2015 (Rechtssache C-106/14) wurde Artikel 33 Absatz 1 jedoch in der Form konkretisiert, dass in einem sog. "komplexen Erzeugnis" / einem "komplexen Produkt" auch die "Untererzeugnisse" zu berücksichtigen sind. Demnach sind dem Abnehmer des Erzeugnisses die Informationen in der Form zur Verfügung zu stellen, dass er erkennen kann, in welchem "Untererzeugnis ...

Stand: 11.09.2020

Dialog: 43281

Fallen ätherische Öle als Naturstoffe generell nicht unter die Registrierungspflicht?

Die Entscheidung, ob ätherische Öle unter die Registrierungspflicht fallen, hängt einmal davon ab, ob sie als Naturstoff betrachtet werden können. Artikel 3 Abs. 39 der REACH-Verordnung definiert Naturstoffe als Stoffe, die natürlich vorkommen und lediglich manuell, mechanisch oder durch Gravitationskraft, durch Auflösen in Wasser, durch Flotation, durch Extraktion mit Wasser ...

Stand: 08.07.2016

Dialog: 4850

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

Unter REACH-Aspekten stellt der hier skizzierte Umgang mit den Erzeugnissen lediglich einen Gebrauch unter nachgeschalteten Anwendern dar.1. Annahme: die Erzeugnisse als solche enthalten keine Stoffe, die zur Freisetzung bestimmt sind (Art. 7 Abs. 1 REACH-Verordnung), und sie enthalten auch keine „SVHC-Stoffe“ (Art. 7 Abs. 2). Insofern entfallen etwaige Registrierungs- oder Mitteilungspflichten ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

oder in einem Gemisch verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender (…);12. Inverkehrbringen: Entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen;14. Händler:            Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800

Was ist, wenn man mit einem Produkt erst auf Grund erhöhter Absatzzahlen plötzlich unter die REACH-Verordnung fällt?

die Mengenschwellen überschritten sind) muss registrieren. Der nachgeschaltete Anwender hat nicht die Möglichkeit zu registrieren. Sollte erst nach Ablauf der Vorregistrierungsfrist die Mengenschwelle von 1 t/a überschritten werden, gibt es die Möglichkeit, den Stoff nachträglich vorzuregistrieren (Art. 28 Abs. 6). Diese nachträgliche Vorregistrierung muss spätestens 6 Monate nach Überschreiten der Mengenschwelle ...

Stand: 22.06.2016

Dialog: 4827

Wie werden Neutralisierungsprozesse nach Anhang V der REACH-Verordnung bewertet?

Anhang V der REACH-Verordnung listet Stoffe auf, welche nach Art. 2 Abs. 7 b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Unter Nr. 4 dieses Anhangs heißt es:„4. Stoffe, die nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden und die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es in folgenden Fällen gekommen ist:a) Ein (…) pH-Neutralisierungsmittel (…) erfüllt ...

Stand: 25.07.2019

Dialog: 42786

Fragen zu einer Chemikalie nach Anhang XIV der REACH-Verordnung.

Zu 1.: Ja. Nach REACH-VO, Art. 56, Abs. 3 gilt:„Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung.“(In den genannten Absätzen 1 und 2 dieses Artikels ist die Zulassungspflicht und ihre Folgen beschrieben.) Die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung ist wiederum in Art. 3 Nr. 23 wie folgt definiert:„Wissenschaftliche ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 43548