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. g. Randbedingungen nicht gewährleistet, liegt keine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes vor. Der Arbeitgeber muss daher in Ihrem Fall gewährleisten, dass Sie Ihre Pause ungestört von Kunden, Publikumsverkehr oder sonstigen Störungen wahrnehmen können.Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung ist unter der Nummer 4.2 Absatz 1 nachzulesen, dass bei mehr als zehn Beschäftigten ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 6692
zu 1) Aufgrund der Fragestellung ist davon auszugehen, dass der eingesetzte PKW zur Güterbeförderung ggf. mit einem Anhänger zum Einsatz kommt. Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt haben die Fahrpersonalverordnung - FPersV zu beachten. Die Verpflichtung zum Einbau eines EG ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
andere Ursachen vorliegen und zum anderen vielfach keine ausreichenden Kriterien zur Bewertung und Beurteilung des Ursachenzusammenhangs existieren.Wenn die Überprüfung der Bildschirmarbeitsplätze und die arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung wirklich keine Auffälligkeiten ergeben haben (ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitshaltung, angemessene Sehschärfe ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 5147
Die VO (EG) Nr. 561/2006 gilt für Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger.Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:„Beförderung im Straßenverkehr“, jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 11947
spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln, die mindestens die Angaben nach Anhang 1 enthält. Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen."Nähere Regelungen dazu, u.a. zu dem Begriff Baustelle und bauliche Anlage finden sich in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB .Den Versicherungsschutz ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Höchstmaße einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 2,8 t zHM und nicht mehr als 3,5 t zHM ergänzt die Fahrpersonalordnung (FPersV) die EU-Vorschriften.Wenn der Fahrer eines solchen Fahrzeuges für seinen Fahrtag oder für einen der 28 Kalendertage, die dem Fahrtag vorausgehen, keine Aufzeichnungen (bspw. Tageskontrollblätter ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 43503
an den Unternehmer weiterzuleiten, der diesen ein Jahr aufzubewahren hat.Werkverkehr gemäß § 15 a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)Unternehmen, die Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (LKW und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt,sind erpflichtet, sich vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt anzumelden. Für die Anmeldung ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42661
Laut Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 2 muss bei Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, ein EG-Kontrollgerät eingebaut sein und benutzt werden. In der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 13 sind Ausnahmen aufgeführt, die jeder Mitgliedsstaat der EU selbst umsetzen kann. Die Ausnahmen wurden ...
Stand: 14.06.2013
Dialog: 18741
"Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz - Ein Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen." der Arbeitsschutzverwaltung NRW mit den im Anhang enthaltenen Kopiervorlagen. Branchenbezogene Muster erhalten sie häufig von den Berufsgenossenschaften (BG) bzw. Unfallversicherungen. Adressen finden sie hier: www.dguv.de.Auf das Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung "Arbeitszeit ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 3639
Die Fahrpersonalverordnung - FahrpersV gilt grundsätzlich für Fahrer 1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt) können Sie nur beanspruchen, wenn die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs alleine oder mit Anhänger nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt und das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Rechtsvorschriften und Informationen zu der Thematik werden z.B. vom Bundesamt ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
Beschäftigte dürfen gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht mehr als 6 Stunden ohne Pause beschäftigt werden. Das ArbZG sieht keine kürzeren Intervalle für Containerbrückenfahrer vor. Kürzere ununterbrochene Arbeitzeiten können sich jedoch aus anderen gesetzlichen Regelungen ergeben:Gemäß Nummer 4.1 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind den Beschäftigten in der Nähe ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2679
Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem in der Frage genannten Lkw um ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 7,5 to handelt.Fahrzeuge zur Güterbeförderung, deren zGG einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen der VO Nr. 561/2006/EG: (Hinweis: Die VO Nr. 561/2006/EG spricht nicht vom zGG sondern physikalisch korrekt von der Gesamtmasse).Der Lkw ...
Stand: 04.12.2017
Dialog: 6735
Regelungen zu Pausenräumen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und in der zugehörigen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Zur Notwendigkeit von Pausenräumen wird im Anhang 4.2 der Arbeitsstättenverordnung ausgeführt:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23947
In § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) (für nationalen Güter- oder Personenverkehr) ist hierzu nachzulesen:"(1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in dieser Verordnung, in Artikel 36 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder in Kapitel III Artikel 12 Absatz 2 Satz 1 des Anhangs zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6894