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Können Sie mir die zulässigen Lagermengen für Feuerwerkskörper in Verkaufsstellen nennen?

Die zulässigen Lagermengen pyrotechnischer Artikel sind der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." zu entnehmen. Die dort gegebenen Informationen beruhen auf dem Sprengstoffgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen (1. SprengV , 2. SprengV , 3. SprengV ...

Stand: 28.12.2022

Dialog: 13448

Darf ich für Reparaturarbeiten an meinem Kfz den Airbag ausbauen, wenn ich den Sachkundenachweis "Airbag und Gurtstraffer" besitze?

ist ein Ein- und Ausbau mit eingeschränkter Fachkunde im privaten Bereich nicht zulässig. ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 42179

Dürfen Airbags in einem Arbeitsraum ohne einen speziellen Schrank gelagert werden?

Nein, eine Lagerung in einem Arbeitsraum ohne geeigneten Schrank ist nicht zulässig. Regelungen für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen werden in der 2. Sprengverordnung (2. SprengV) und der Sprengstofflagerrichtlinie 240 (SprengLR 240) - Lagerung von Airbags und Gurtstraffer-Einheiten getroffen.Airbag- und oder Gurtstraffer-Einheiten müssen im Arbeitsraum immer ...

Stand: 08.01.2022

Dialog: 43437

Ist bei der Lagerung von Fahrerairbag und Gurtstraffer die Nettoexplosivmasse der Bauteile auch bei geschlossenen Behältern für die Berechnung der GESAMT- Nettoexplosivmasse im Lager zu berücksichtigen?

der genehmigungsfreien Höchstlagermenge keine Berücksichtigung. Somit sind – unabhängig von der Verpackung – sämtliche Airbag- und Gurtstraffereinheiten bei der Berechnung der max. zulässigen Nettoexplosivstoffmasse im Lager zu berücksichtigen.Sollen Airbag- und Gurtstraffereinheiten abweichend von Nr. 4.1 Abs. 1 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV i.V. mit der Anlage 6 („kleine-Mengen-Regelung“) aufbewahrt werden, dann ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 42396

Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern an Firmen bzw. Privatpersonen geregelt?

., § 4 Abs. 3 der 1.SprengV). Also: Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen P1 dürfen auch an/von Privatpersonen erworben und/oder abgegeben werden. Die Weitergabe einzelner pyrotechnischer Gegenstände, die nicht fest eingebaut sind (z. B. einzelner Airbag, einzelner Gurtstraffer), ist nicht zulässig. Der Verkauf an andere Firmen ist analog zu behandeln; einzelne ausgebaute ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 5463

Welchen konkreten Mengen an Schwarzpulver und Nitrocellulose-Pulver dürfen zusammen gelagert werden?

Bei der Aufbewahrung nur einer der beiden genannten Stoffe gelten die in der Frage genannten Höchstwerte.Bei einer Zusammenlagerung gilt die Gesamtmenge aus beiden Stoffen der gefährlichsten Stoffart (also dem Schwarzpulver) zugehörig. Die Aufteilung wieviel Schwarzpulver (SP) oder Nitrocellulosepulver (NC) gelagert werden, liegt in der Entscheidung des Schützen.Insgesamt darf also bei der Zusamme ...

Stand: 09.05.2022

Dialog: 8957

Ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern in Zelten möglich?

) als auch durch die Verordnung über Arbeitsstätten (Raumtemperaturen) Anforderungen gestellt, welche durch ein Zelt nicht erfüllt werden.Somit ist ein Zelt für den Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie 2 rechtlich nicht zulässig. ...

Stand: 28.12.2023

Dialog: 42669

Was ist beim Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zu beachten?

" ist ein nach § 17 SprengG genehmigtes Lager nicht erforderlich. Die max. zulässigen Mengen, die im Rahmen der "kleinen Mengen" genehmigungsfrei gelagert werden dürfen, sind in der Anlage 6 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV genannt. Im Übrigen sind die Nrn. 4.1 und 4.2 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV und die Sprengstofflager-Richtlinie "Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten" (SprengLR 240 ...

Stand: 04.04.2023

Dialog: 4137