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Ist ein Verkäufer, der ein Neufahrzeug über 3,5 t an seinen Kunden ausliefert, zum Einstecken der Fahrerkarte verpflichtet?

Die VO (EG) Nr. 561/2006 gilt für Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger.Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:„Beförderung im Straßenverkehr“, jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen F ...

Stand: 08.09.2014

Dialog: 11947

Benötigen wir für das Abholen und Bringen von Werkzeugen von unseren Kunden mit einem 5,5t-LKW ein Kontrollgerät und Fahrerkarten?

durch die Fahrpersonalverordnung - FPersV - in deutsches Recht umgesetzt. Laut § 18 Abs.1 Nr. 4b FPersV sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden ausgenommen ...

Stand: 14.06.2013

Dialog: 18741

Muss die Fahrerkarte auch für Fahrten innerhalb der Freigrenze von 100 Kilometern gesteckt werden?

Die Aussage,  dass ein Mitarbeiter die Fahrerkarte immer ins Digitale Kontrollgerät stecken muss, sobald er selber fährt oder auch nur mitfährt, ist nur richtig, wenn man sich nicht auf eine Ausnahme berufen kann. Als Gartenbaubetrieb ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von einer der Ausnahmen nach Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zum Beispiel Buchstabe 1B oder 1C Gebrauch ...

Stand: 16.03.2015

Dialog: 23358

Kann ein Gerüstbauer, der sein Gerüst auf einem 18 Tonner transportiert, auf das Stecken der Fahrerkarte verzichten?

von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, und die in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt." Da das Fahrzeug über ein zulässiges Gesamtgewicht von 18 t verfügt, ist eine Inanspruchnahme dieser möglichen ...

Stand: 13.11.2015

Dialog: 25265

Gibt es für ein Hochbauunternehmen mit einem 7,5 t LKW eine Ausnahme von der Fahrerkarte, wenn der LKW ausschließlich im Umkreis von 100 km genutzt wird und ausschließlich Güter befördert, die selbst verarbeitet werden?

. -kombination darf nicht mehr als 7,5 t zGG besitzen.Die Fahrt findet in einem Umkreis von 100 km um den Standort des Unternehmens herum statt.Es werden nur Material und Ausrüstung sowie Maschinen transportiert, welche der Fahrer des Fahrzeugs für die Ausübung seines Berufs benötigt. Dazu gehören sowohl Arbeitsmittel als auch Baustoffe, welche z. B. be- oder verarbeitet werden.Das Lenken des Fahrzeugs darf ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 42613

Wer hat die Kosten für die Fahrerkarte zu tragen?

Fahrerkarte und Führerschein werden gleichermaßen auf den Fahrer persönlich ausgestellt und dürfen nur von ihm genutzt werden. Ob der Arbeitgeber dem Fahrer die Kosten für die Fahrerkarte erstattet (bzw. die für die Beantragung notwendige Zeit frei gibt), ist eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit, die gesetzlich (Arbeitsschutzrecht oder Straßenverkehrsrecht) nicht geregelt ist.Diese Frage müss ...

Stand: 15.09.2019

Dialog: 4729

Wenn jetzt aus verschiedenen Gründen jemand anders einen 3,49 t LKW fahren muss, muss dann jeder Mitarbeiter (Fahrer) eine Fahrerkarte haben?

Wenn in einem Fahrzeug größer als 2,8 t zulässige Gesammtmasse ein Kontrollgerät verbaut ist, ist das Kontollgerät zu benutzen. Alle Fahrer benötigen eine Fahrerkarte. Ausgenommen sind nur Fahrten, die unter die Ausnahmen des § 1 oder § 18 Fahrpersonalverordnung - FPersV - fallen. Siehe hierzu auch "Hinweise zu den Sozialvorschriften" im Straßenverkehr auf der Internetseite des Bundesamtes für Güt ...

Stand: 09.03.2015

Dialog: 23287

Muss ein Ersatzfahrer seine Fahrerkarte bei einer privaten Überführungsfahrt stecken?

Die Verordnung gilt gemäß Artikel 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden.Eine „nichtgewerbliche Güterbeförderung“ liegt insbesondere dann vor, wenn eine Privatperson eine Güterbeförderung a ...

Stand: 17.07.2024

Dialog: 43980