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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Gelten die deutschen digitalen Kontrollgeräte, die Fahrerkarten sowie die Analysesoftware auch im Ausland?

Die Bestimmungen der EU-Verordnungen gelten in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar, dass heißt, es gibt keine unterschiedlichen Bestimmungen im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Dieser Grundsatz gilt heute schon.Die Mitgliedsstaaten können für nationale Verkehre im Rahmen der EU-Verordnung Ausnahmen zulassen, die aber nur den nationalen Transport betreffen. Diese ...

Stand: 15.08.2023

Dialog: 4122

Muss ich bei einem Reisebus, den ich im Rahmen einer privaten Nutzung selbst fahre, die Fahrekarte stecken?

Gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchst. i) der VO (EG) 561/2006 sind Fahrzeuge mit 10 bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nichtgewerblichen Personenbeförderung verwendet werden, von den EG-rechtlichen Bestimmungen ausgenommen.Die Fahrerkarte muss in diesem Fall nicht gesteckt werden. In das Kontrollgerät ist die Buchung " OUT " manuelleinzugeben.Für Reisebusse mit mehr als 17 Sitzen gibt es "keine ...

Stand: 12.07.2023

Dialog: 20053

Wer hat die Kosten für die Fahrerkarte zu tragen?

Fahrerkarte und Führerschein werden gleichermaßen auf den Fahrer persönlich ausgestellt und dürfen nur von ihm genutzt werden. Ob der Arbeitgeber dem Fahrer die Kosten für die Fahrerkarte erstattet (bzw. die für die Beantragung notwendige Zeit frei gibt), ist eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit, die gesetzlich (Arbeitsschutzrecht oder Straßenverkehrsrecht) nicht geregelt ist.Diese Frage ...

Stand: 15.09.2019

Dialog: 4729

Kann ein Gerüstbauer, der sein Gerüst auf einem 18 Tonner transportiert, auf das Stecken der Fahrerkarte verzichten?

Nein. Für den beschriebenen Fall gibt es nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Artikel 45 Abs. 1 eine Änderung / Ergänzung des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 mit der Ausnahmemöglichkeit für: "Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung ...

Stand: 13.11.2015

Dialog: 25265

Muss ein Ersatzfahrer seine Fahrerkarte bei einer privaten Überführungsfahrt stecken?

auf eigne Rechnung und ausschließlich im Rahmen einer Freizeitbeschäftigung durchführt.Freigestellt ist damit die Privatfahrt mit Fahrzeugen bis einschließlich 7,5 t.Vor dem Hintergrund Ihrer Fragestellung kommt die genannte Ausnahmeregelung in Betracht, insofern besteht hier keine Verpflichtung zur Verwendung einer Fahrerkarte.Hinweis:Damit es bei einer möglichen Kontrolle keine Missverständnisse gibt ...

Stand: 17.07.2024

Dialog: 43980

Gibt es für ein Hochbauunternehmen mit einem 7,5 t LKW eine Ausnahme von der Fahrerkarte, wenn der LKW ausschließlich im Umkreis von 100 km genutzt wird und ausschließlich Güter befördert, die selbst verarbeitet werden?

Es gibt die Möglichkeit, Ausnahmen vom Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. der Fahrpersonalverordnung (FPersV) für sich in Anspruch zu nehmen.Eine Ausnahme wird von der sogenannten "Handwerkerregelung" erfasst (siehe Art. 3 Buchst. aa VO (EG) Nr. 561/2006, für Fahrzeuge ab 3,5 t zGG).Für die Inanspruchnahme dieser Ausnahme müssen folgende Kriterien erfüllt sein:Die Fahrzeugeinheit bzw ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 42613

Ist es zulässig, dass der Arbeitgeber die Fahrerkarte an sich nimmt und sie bei sich in der Firma aufbewahrt?

Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers/der Fahrerin und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten.Die Fahrerkarte wurde persönlich an den Fahrer/die Fahrerin ausgestellt und diese/r ist für die sichere Aufbewahrung der Karte verantwortlich. Die Fahrerkarte sollte nie irgendwo liegen gelassen, jemandem geborgt oder in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Wenn ...

Stand: 27.07.2023

Dialog: 16721

Dürfen Fahrer, die im Personennahverkehr bis 50 km Linienlänge und im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden, bei den Fahrten bis 50 km Linienlänge ihre Fahrerkarte stecken?

Grundsätzlich ist die Frage zu bejahen.Der Arbeitgeber könnte in dem konkreten Fall die Anweisung treffen, dass auch bei Fahrten im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge die Fahrerkarte gesteckt werden muss.Aus den Rechtsvorschriften geht zwar hervor, dass bei Fahrzeugen, welche im Linienverkehr bis 50 km eingesetzt werden, keine Fahrerkarte in das Kontrollgerät gesteckt werden muss, dennoch ist abe ...

Stand: 02.09.2019

Dialog: 16524