Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Was müssen wir beachten, wenn wir in unseren Fertigungsbereichen ein generelles Rauchverbot aussprechen möchten (kein Betriebsrat)?

(mit dem legalisierten Rauschmittel Nikotin) nachzugehen. Ein geschlossener Raum ist dafür allerdings nicht bereit zu stellen. Eine vielfach realisierte Möglichkeit stellt auch die Einrichtung von Raucherzimmern oder Raucherzonen dar, die nicht an die Lüftungsanlage angeschlossen sind und ein Fenster zum Lüften haben. Bei der Einrichtung dieser Bereiche ist zu beachten, dass der Tabakrauch, der sich hier ansammelt ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6561

Wie sollen Raucherzonen abgegrenzt werden? Kann ein Lamellenvorhang gewählt werden?

Die Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV - verpflichtet den Arbeitgeber den Schutz seiner Arbeitnehmer vor Tabakrauch zu gewährleisten (§ 5 ArbStättV). Diese Pflicht erstreckt sich auf alle Gebäude, Freiflächen und Räume (insbesondere auch Arbeitsräume und Pausenräume) in seinem Betrieb. Der Arbeitgeber kann seiner Schutzpflicht durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 13522

Ist der Nichtraucherschutz erfüllt, wenn die Nichtraucher schriftlich bestätigen, dass sie Räume, die auch von Rauchern genutzt werden, freiwillig nutzen?

des Passivrauchens ist nicht möglich.Sofern im Betrieb einzelne Raucherräume eingerichtet sind, bleibt es den nichtrauchenden Beschäftigten natürlich freigestellt, diese aufzusuchen oder nicht. Im Ergebnis muss sichergestellt werden, dass zu den Bereichen, zu denen die nichtrauchenden Beschäftigte Zutritt haben (z. B. Arbeitsraum, Arbeitsplatz, Besprechungsräume, Verkehrswege wie Treppenraum und Flur, Pausen ...

Stand: 29.08.2019

Dialog: 9640

Müssen Räume, in denen bislang geraucht wurde, grundgereinigt werden um diese Räume für Nichtraucher nutzbar zu machen?

unzumutbar sein. Ziffer 3.6 Abs. 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- schreibt vor, dass in umschlossenen Arbeitsräumen, zu denen auch ein Pausenraum gehört, ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss. Mit unzumutbaren Gerüchen belastete Luft (`kalter Rauch`) erfüllt diese Anforderung auf keinen Fall. Ein ehemals von Rauchern genutzter Pausenraum sollte ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 4871

Liegen gesicherte arbeitswissenschaftliche und brandschutztechnische Erkenntnisse bezüglich elektrischer Zigaretten vor?

sind, auch auf E-Zigaretten auszudehnen ist, von uns noch nicht abschließend beantwortet werden. Zu beachten ist aber, dass unabhängig vom Nichtraucherschutz die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass in umschlossenen Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 15134

Wie können wir Reinigungskräfte schützen, die sogenannte "Raucherräume" reinigen, in denen Suchtpatienten rund um die Uhr rauchen?

dieses aufgrund der besonderen Situation, hier das Reinigen von „Raucherräumen", in denen Suchtpatienten rund um die Uhr rauchen, nicht möglich ist, hat der Arbeitgeber nach Abs. 2 die Möglichkeit bei Einrichtung und Betrieb von Arbeitsräumen der Natur des Betriebes entsprechende und der Art der Beschäftigung angepasste technische oder organisatorische Maßnahmen nach Absatz 1 zum Schutz der nichtrauchenden ...

Stand: 18.02.2020

Dialog: 43052

Welche Möglichkeiten habe ich, um einen rauchfreien Arbeitsplatz zu bekommen?

Der Arbeitgeber ist aufgrund der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), hier insbesondere § 5 ArbStättV, dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Auch die arbeitsgerichtlichen Urteile unterstützen eindeutig und (fast) ausschließlich die Position der Nicht ...

Stand: 20.12.2018

Dialog: 4026

Gibt es ein Gesetz o.a. Regelungen zum Schutz von Nichtrauchern am Arbeitsplatz?

. Mit einer gewissen Krebsgefährdung durch Passivrauchen ist daher auch an bestimmten Arbeitsplätzen zu rechnen.In Arbeitsräumen muss nach der Arbeitsstättenverordnung (Ziffer 3.6 des Anhangs) ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.. Wenn nun die Atemluft durch Tabakrauch kontaminiert ist, kann man davon ausgehen, dass dies nicht der ArbStättV entspricht.Muster über Betriebsvereinbarungen ...

Stand: 28.09.2023

Dialog: 251