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sein. Dies kann durch eine einzelne oder eine Kombination der folgenden Sicherungsmaßnahmen erreicht werden:• Einhalten von Sicherheitsabständen (siehe Abs. 5 bis 8),• Einbauen von trennenden Schutzeinrichtungen an den Schließkanten, wie Gehäuse, Abdeckungen, Verkleidungen, feststehende Schutzflügel,• Formgebung von Flügeloberflächen und vorstehenden Teilen in geeigneter Weise,• Torbetätigung mit einer manuellen Steuerung ohne ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12514
In der ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" ist unter dem Punkt 3.6 nachzulesen, dass Funktionsflächen die Bodenflächen sind, die von beweglichen Teilen von Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen überdeckt werden. Hierzu zählt auch die Fläche, die von einem am Schlitten befestigten, bewegbaren Bedienpanel überdeckt wird. ...
Stand: 03.08.2019
Dialog: 42794
. 5 bis 8), - Einbauen von trennenden Schutzeinrichtungen an den Schließkanten, wie Gehäuse, Abdeckungen, Verkleidungen, feststehende Schutzflügel, - Formgebung von Flügeloberflächen und vorstehenden Teilen in geeigneter Weise, - Torbetätigung mit einer manuellen Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmannsteuerung, siehe Punkt 8.1), - Begrenzung der Kräfte, die durch den Torflügel erzeugt ...
Stand: 19.08.2013
Dialog: 19209
Regelungen zu Sanitärräumen auf Baustellen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang (Nummer 4.1 und 5.2).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier ASR A4.1 "Sanitärräume".Nach Nummer 4 Absatz 3 ist die Lufttemperatur in Sanitärräumen in der ASR A3.5 „Raumtemperatur“ geregelt.Die Regelungen für Toile ...
Stand: 27.10.2020
Dialog: 43315
Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit fällt unter die Lastenhandhabungsverordnung. Diese Vorschrift enthält keine Grenzwerte, mit denen ein Verbot des Hebens und Tragens gekoppelt ist. Sie schreibt vielmehr dem Arbeitgeber vor:1. eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Maßnahmen daraus abzuleiten;2. bei der Übertragung von Aufgaben die körperliche Eignung der Beschäftigten zu berück ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 29188
Es müssen verschiedene Situationen unterschieden und in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden:Es bewegt sich nur einer dieser Transportwagen gleichzeitig durch den Flur, der für den Notfall als Fluchtweg ausgewiesen ist.Es bewegen sich mehrere Transportwagen im Einbahnstraßenverkehr mit variabler Bewegungsrichtung durch den FlurEs können sich Transportwagen begegnen.Solange die erforderlich ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43322
Gemäß §6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher betrieben werden. Weiter hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und bei Verwendung ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten.(3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42243
Einrichtungen, wie zum Beispiel Umwehrungen, Vorrang vor individuell wirkenden Anschlageinrichtungen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA). Der Einsatz von PSAgA ist nur zulässig, wenn kollektive Schutzeinrichtungen nicht möglich oder nicht zweckmäßig sind. Diese Rangfolge der Schutzmaßnahmen ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gemäß § 4 "Allgemeine Grundsätze" Nummer 5 ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 6580
und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.(2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 43819
Grundsätzlich sollte die Reinigung regelmäßig durch Aufsaugen mit einem geprüften Industriestaubsauger erfolgen. Feste Reinigungszyklen können von hier aus nicht festgelegt werden. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeuteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte der Unternehmer R ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 5996
und dauerhaft anzubringen sind. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist.Hinweis:Weitere Anforderungen können sich aus dem Baurecht ergeben. Hierzu bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte an die zuständige ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 16309
. zusätzlich mit Gewichtsausgleich, hydraulisch betätigten Hubvorrichtungen oder Gasdruckfedern, ausgestattet sind. (3) Bewegliche Abdeckungen und Umwehrungen dürfen nur aus der Schutzstellung gebracht werden, wenn dies betrieblich erforderlich ist und andere Schutzmaßnahmen getroffen sind. Sie müssen in der Schutzstellung gesichert werden können und dürfen sich nicht in Richtung der Absturzkante öffnen ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
betätigten Hubvorrichtungen oder Gasdruckfedern, ausgestattet sind.(3) Bewegliche Abdeckungen und Umwehrungen dürfen nur aus der Schutzstellung gebracht werden, wenn dies betrieblich erforderlich ist und andere Schutzmaßnahmen getroffen sind. Sie müssen in der Schutzstellung gesichert werden können und dürfen sich nicht in Richtung der Absturzkante öffnen lassen."Der Arbeitgeber hat im Rahmen ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
anzubringen.2. Lassen sich die Maßnahmen nach Nr. 1 aus betriebstechnischen Gründen nicht durchführen, müssen an deren Stelle die tiefer gelegenen Arbeitsplätze und Verkehrswege durch Schutzeinrichtungen, z. B. Schutzdächer oder Fangnetze, gesichert werden.3. Lassen sich Bereiche aus betriebstechnischen Gründen nicht durch Maßnahmen nach Nr. 1 und 2 sichern, muss eine zeitlich-organisatorische Trennung ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42591