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Wer ein Gebäude errichtet, ist gesetzlich verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz vor Radon zu treffen. Bei Neubauten mit Aufenthaltsräumen (z. B. Wohnräumen) oder Arbeitsplätzen müssen mindestens die nach allgemein anerkannten Regeln der Technik geltenden Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden (§ 123 StrlSchG). Sind die Gebäudeteile, die den Erdboden berühren, gut gegen Feuchtigkeit abgedic ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 43435
Wer ein Gebäude errichtet, ist gesetzlich verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz vor Radon zu treffen. Bei Neubauten mit Aufenthaltsräumen (z. B. Wohnräumen) oder Arbeitsplätzen müssen generell mindestens die nach allgemein anerkannten Regeln der Technik geltenden Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden (§ 123 StrlSchG). Sind die Gebäudeteile, die den Erdboden berühren, gut gegen Feuchtigkei ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43429
Bei allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss innerhalb von Radonvorsorgegebieten sind die Arbeitgeber gemäß Strahlenschutzgesetz verpflichtet, Messungen der Radonkonzentration durchzuführen (§ 127 StrlSchG). Die Messungen sollen zwölf Monate dauern (§ 155 StrlSchV) und müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ausweisung der Radonvorsorgegebiete bzw. Aufnahme der Tätigkeit an entsprechenden Arbe ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43428
Es gibt bisher keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen andere Erkrankungen als Lungenkrebs verursacht. ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 43434
An Arbeitsstätten in untertägigen Bergwerken, in Schächten und Höhlen, in Besucherbergwerken, in Radonheilbädern und Radonheilstollen, in Anlagen zu Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung, sowie bei allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss innerhalb von Radonvorsorgegebieten sind die Arbeitgeber gemäß Strahlenschutzgesetz verpflichtet, Messungen der Radonkonzentration durc ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43424
Wird an einem Arbeitsplatz der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten, so müssen für den betroffenen Arbeitsplatz geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Radon umgesetzt werden (§ 128 StrlSchG). Anschließend ist die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen mit einer Überprüfungsmessung zu zeigen und zu dokumentieren (§ 128 StrlSchG). Für die Durchführung der Maßna ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43426
Für bestimmte Arbeitsplätze, z. B. in untertägigen Bergwerken, in Schächten und Höhlen, in Besucherbergwerken, in Radonheilbädern und Radonheilstollen, sowie in Anlagen zu Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung, ist bekannt, dass Radonaktivitätskonzentrationen von einigen zehntausend Becquerel pro Kubikmeter Luft auftreten können. Daher werden die Überwachung dieser Arbeitsplätze ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43423
An Arbeitsstätten in untertägigen Bergwerken, in Schächten und Höhlen, in Besucherbergwerken, in Radonheilbädern und Radonheilstollen, in Anlagen zu Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung, sowie bei allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss innerhalb von Radonvorsorgegebieten sind die Arbeitgeber gemäß Strahlenschutzgesetz verpflichtet, Messungen der Radonkonzentration durc ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43425
Der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft wurde vom Gesetzgeber für die mittlere Radonaktivitätskonzentration innerhalb eines Jahres in Aufenthaltsräumen (z. B. Wohnräumen) und Arbeitsplätzen festgelegt. Der Referenzwert dient nach der Definition in § 5 Absatz 29 StrlSchG als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen. Er ist kein Grenzwert, der nicht überschri ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43420
Nein, denn der gesetzlich vorgegebene Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft ist kein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Er stellt auch nicht die Grenze zwischen einer „gefährlichen“ und einer „ungefährlichen“ Radonaktivitätskonzentration dar. Der Referenzwert dient nach der Definition in § 5 Absatz 29 StrlSchG als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Schutzm ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43421
Der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft dient nach der Definition in § 5 Absatz 29 StrlSchG als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen in Aufenthaltsräumen (z. B. Wohnräumen) und Arbeitsplätzen. Er ist kein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Er stellt auch nicht die Grenze zwischen einer „gefährlichen“ und einer „ungefährlichen“ Radonaktivitä ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43422
Der Inhaber der Betriebsstätte ist für den Schutz vor Radon am Arbeitsplatz verantwortlich. Dies ist unabhängig davon, ob die in der Betriebsstätte arbeitenden Personen bei ihm beschäftigt sind. Der Inhaber der Betriebsstätte ist auch dann verantwortlich, wenn er selbst nicht Eigentümer der Räumlichkeiten der Betriebsstätte ist. ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43427
Ansprechpartner bei Fragen zum Thema Radon in Nordrhein-Westfalen ist die Zentrale Radonstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43419
Wer ein Gebäude errichtet, ist gesetzlich verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz vor Radon zu treffen. Bei Neubauten ist Radonschutz einfacher und wirtschaftlicher umzusetzen als bei Modernisierungsmaßnahmen.Bei Neubauten mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen müssen mindestens die nach allgemein anerkannten Regeln der Technik geltenden Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden. Sind die Ge ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43414
Liegt die gemessene Radonkonzentration über dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Raumluft, sollten geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Radon ergriffen werden, um den Wert dauerhaft zu senken. Für bestehende Gebäude steht eine Reihe von zum Teil einfachen Maßnahmen zur Verfügung, um die Radonkonzentration in einem Gebäude nachhaltig zu senken. Eine geeignete Maßnahme ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 43413
Liegt die gemessene Radonkonzentration über dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Raumluft, sollten geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Radon ergriffen werden, um den Wert dauerhaft zu senken. Eine geeignete Maßnahme kann zum Beispiel sein, den betroffenen Raum regelmäßig intensiv zu lüften oder die erdberührenden Bauteile (Fundament, Kellerwände, Rohrdurchführungen) ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43410
Liegt die gemessene Radonkonzentration über dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Raumluft, sollten geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Radon ergriffen werden, um den Wert dauerhaft zu senken. Eine geeignete Maßnahme kann zum Beispiel sein, den betroffenen Raum regelmäßig intensiv zu lüften oder die erdberührenden Bauteile (Fundament, Kellerwände, Rohrdurchführungen) ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43411
Radonschutzmaßnahmen für Gebäude müssen nicht teuer sein. Oft helfen schon einfache Maßnahmen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab. Generell gilt: Bei Neubauten ist Radonschutz einfacher und wirtschaftlicher umzusetzen als bei Modernisierungsmaßnahmen.Bei Neubauten mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen müssen mindestens die nach allgemein anerkannten Regeln der Technik gelt ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43415
Wichtige Informationen und Beispiele für die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen zum Schutz vor Radon bieten das „Radon-Handbuch Deutschland“ der Bundesamts für Strahlenschutz und die Broschüre „Radonschutzmaßnahmen – Planungshilfe für Neu- und Bestandsbauten“ des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.Erfahrungen im praktischen Radonschutz mit Fal ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43416
Regelmäßiges und intensives Lüften ist die erste und einfachste Methode, um die Konzentration von Radon in der Raumluft innerhalb kurzer Zeit zu verringern. Die Frischluft von draußen verdünnt das Radon im Gebäude. Am besten hilft kräftiges Querlüften mit Durchzug, um die Luft schnell auszutauschen. Gekippte Fenster in einem einzelnen Raum führen mit der Zeit auch zu einem Luftwechsel, jedoch wese ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43412