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Wer ist für den Schutz vor Radon am Arbeitsplatz verantwortlich?

KomNet Dialog 43427

Stand: 22.12.2020

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Radon

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Frage:

Wer ist für den Schutz vor Radon am Arbeitsplatz verantwortlich?

Antwort:

Der Inhaber der Betriebsstätte ist für den Schutz vor Radon am Arbeitsplatz verantwortlich. Dies ist unabhängig davon, ob die in der Betriebsstätte arbeitenden Personen bei ihm beschäftigt sind. Der Inhaber der Betriebsstätte ist auch dann verantwortlich, wenn er selbst nicht Eigentümer der Räumlichkeiten der Betriebsstätte ist.