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Wann muss an einem Arbeitsplatz Radon gemessen werden?
KomNet Dialog 43425
Stand: 22.12.2020
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Radon
Frage:
Wann muss an einem Arbeitsplatz Radon gemessen werden?
Antwort:
An Arbeitsstätten in untertägigen Bergwerken, in Schächten und Höhlen, in Besucherbergwerken, in Radonheilbädern und Radonheilstollen, in Anlagen zu Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung, sowie bei allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss innerhalb von Radonvorsorgegebieten sind die Arbeitgeber gemäß Strahlenschutzgesetz verpflichtet, Messungen der Radonkonzentration durchzuführen (§ 127 StrlSchG). An allen anderen Arbeitsplätzen sind Messungen der Radonkonzentration freiwillig, aus Sicht des Arbeitsschutzes der Beschäftigten jedoch sinnvoll.
Ergeben die Messungen im Jahresmittel eine Überschreitung des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft, so müssen für die betroffenen Arbeitsplätze geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Radon umgesetzt werden und anschließende Überprüfungsmessungen die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zeigen und dokumentieren (§ 128 StrlSchG).