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Welche Pflichten habe ich als Bauherrin oder Bauherr einer Immobilie mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen?

KomNet Dialog 43435

Stand: 05.01.2021

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Radon

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Frage:

Welche Pflichten habe ich als Bauherrin oder Bauherr einer Immobilie mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen?

Antwort:

Wer ein Gebäude errichtet, ist gesetzlich verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz vor Radon zu treffen. Bei Neubauten mit Aufenthaltsräumen (z. B. Wohnräumen) oder Arbeitsplätzen müssen mindestens die nach allgemein anerkannten Regeln der Technik geltenden Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden (§ 123 StrlSchG). Sind die Gebäudeteile, die den Erdboden berühren, gut gegen Feuchtigkeit abgedichtet, dringt auch weniger Radon ins Gebäude ein.

Wird ein Gebäude in einem ausgewiesenen Radonvorsorgegebiet gebaut, muss in der Regel zusätzlich zum Feuchteschutz mindestens eine weitere bauliche Maßnahme zum Schutz vor Radon umgesetzt werden (§ 123 StrlSchG und § 154 StrlSchV). Die Strahlenschutzverordnung nennt hierzu Maßnahmen wie:



  • die Verwendung diffusionshemmender Betonsorten und anderer geeigneter Dämmmaterialien,
  • die Begrenzung der Rissbildung in Wänden und Böden mit Kontakt zum Erdboden,
  • das Absaugen von Radon an Randfugen oder unter Abdichtungen,
  • die gezielte Beeinflussung des Luftdruckunterschieds zwischen dem Gebäudeinneren und der Bodenluft oder
  • die Verringerung der Radonkonzentration unter dem Gebäude, z. B. durch Radondrainagen oder Radonbrunnen.


Die unterschiedlichen Maßnahmen können auch kombiniert werden. Wichtig ist, dass der Einbau aller Schutzvorrichtungen qualitätsgesichert ist. Denn als Edelgas ist Radon sehr beweglich und kann selbst durch kleinste undichte Stellen in ein Gebäude eindringen.


Wichtige Informationen und Beispiele für die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen zum Schutz vor Radon bieten das „Radon-Handbuch Deutschland“ der Bundesamts für Strahlenschutz und die Broschüre „Radonschutzmaßnahmen – Planungshilfe für Neu- und Bestandsbauten“ des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.