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Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Ist ein „Behindertenaufzug“ ab einer Hubhöhe von 3 m prüfpflichtig?

)     Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen (Maschinenrichtlinie) und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 24), sofern es sich um Maschinen handelt, dieaa) ....., oderbb) ortsfest und dauerhaft montiert, installiert und verwendet werden,in Verkehr gebracht wurde.Im ...

Stand: 10.08.2021

Dialog: 43531

Wie wird die Gefährdung von Personen bei der Entstehung von Bränden in Aufzügen (z.B. durch ein Flurförderzeug) berücksichtigt?

Nach unserem Kenntnisstand gibt es keine Unfallbeispiele, die durch Brand im Fahrkorb verursacht wurden. Bekannt sind durch Vandalismus ausgelöste Brände in Fahrkörben. Der gleichzeitige Transport von Flurförderzeugen und Personen im Fahrkorb eines Aufzuges ist abhängig von den Abmessungen des Fahrkorbes in Relation zu den Abmessungen des Flurförderzeuges, der Tragfähigkeit der Aufzugsanlage ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 4139

Gibt es formelle Verfahren bzw. Anforderungen bei einer Stilllegung von Aufzügen?

der Stillsetzung nicht mit der Prüfung beauftragt werden, so ist diese gemäß der Verordnung über die Akkreditierung und Benennung zugelassener Überwachungsstellen - ZÜSV NRW - dazu verpflichtet, die zuständige Behörde über die nicht durchgeführte Prüfung in Kenntnis zu setzen.Prüfungen an Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU, Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 der Richtlinie 2006/42/EG ...

Stand: 12.01.2024

Dialog: 24519

Reicht es aus, dass ein Lastenaufzug mit Personenbeförderung mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 0,15 m/s durch eine befähigte Person wiederkehrend geprüft wird?

oder wirtschaftlichen Zwecken (§ 2 ÜAnlG) dienen und nach der Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie), oder als Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 (Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht) Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in Verkehr gebracht worden sein (Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 2 BetrSichV ...

Stand: 14.08.2024

Dialog: 43987

Können wir unseren Techniker zum Aufzugswärter ausbilden, der im Bedarfsfall Mitarbeiter aus einem steckengebliebenen Aufzug befreit?

Bezüglich einer ordnungsgemäßen Personenbefreiung aus Aufzügen wird auf die Anforderungen aus den Technischen Regeln TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln", TRBS 3121 Betrieb von Augzugsanlagen und auf den erforderlichen Notfallplan gemäß Anhang 1 Punkt 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung hingewiesen.In Kap. 3.4 "Personenbefreiung der TRBS 3121 wir ...

Stand: 23.05.2024

Dialog: 42302

Fällt ein Aufzug einer Anlage in der Prozessindustrie unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU?

" sowie Artikel 24 „Änderung der Richtlinie 95/16/EG" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu beachten.Der § 90 „Spezielle EU-Rechtsvorschriften, die statt der Maschinenrichtlinie auf in ihren Anwendungsbereich fallende Maschinen zur Anwendung kommen", Richtlinie 2014/33/EU45 (*) über Aufzüge (Aufzugrichtlinie), des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" weist folgende Informationen ...

Stand: 20.01.2024

Dialog: 43876

Müssen die Seilscheiben eines Aufzugs innerhalb des Aufzugmaschinenraums separat/zusätzlich eingehaust werden?

zu treffen, damit Instandhaltungsarbeiten sicher durchgeführt werden können. Zudem sind die grundlegenden Anforderungen des Anhangs I, Nummer 1.1.2 der Maschinenrichtlinie einzuhalten. Demnach sind Maschinen so zu bauen, dass keine Unfallgefahren bei Betrieb und Wartung auftreten. Dies gilt selbst dann, wenn vorhersehbare ungewöhnliche Situationen auftreten können (z.B. Stolpern, etc ...

Stand: 27.01.2022

Dialog: 43627

Zeitlich befristete Verwendung eines Bauaufzuges.

Bei Bauaufzügen handelt es sich um Maschinen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen. Der Oberbegriff ist Güteraufzug. Dabei ist zu unterscheiden, dass die Maschinenrichtlinie nur dann anwendbar ist, wenn eine Personenbeförderung sicher ausgeschlossen ist. Wird eine Personenbeförderung durchgeführt, gilt die Betriebssicherheitsverordnung. Güteraufzüge, die nach Maschinenrichtlinie gebaut ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 6663