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Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, ..., eingesetzt werden, unterliegen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html nicht den Fahrpersonalvorschriften. Von der Ausnahme werden jedoch ausschließlich Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen erfasst. Damit fallen der Transport von Teilen noch zu erbaue ...
Stand: 15.03.2012
Dialog: 15802
Nein, das kann daraus nicht abgeleitet werden. Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (45 Stunden) dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden, selbst dann nicht, wenn im Fahrzeug eine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit könnte demnach z.B. in einem Hotelzimmer oder einer Pension eingelegt werden. (Artikel 8 Abs. 8 der (EG) VO 561/2006 www.bag.bund.de/Shared ...
Stand: 03.03.2012
Dialog: 15709
Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt. (siehe auch Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 www.bag.bund.de ) ...
Stand: 15.02.2012
Dialog: 15561
Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 10 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html sind Spezialfahrzeuge, die zum Transport von Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit. Wer Schausteller ist, ist im Gewerberecht geregelt. In der Gewerbeordnung (Titel III Reisegewerbe) www.gesetze-im-internet.de/g ...
Stand: 05.01.2012
Dialog: 15276
Für die Inanspruchnahme der sog. "Handwerkerregelung" ist nicht entscheidend, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Ausschlaggebend ist in diesem Fall viel mehr, bei welcher Niederlassung der Fahrer beschäftigt ist und ob er von seinem Beschäftigungsort aus im 50-km Umkreis bleibt oder nicht. Im Fall einer Straßenkontrolle muss für die kontrollierenden Personen selbstverständlich nachvollziehbar sein, a ...
Stand: 22.12.2011
Dialog: 15203
Die wöchentliche Ruhezeit umfasst nach Artikel 4 Buchstabe h) der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 "den wöchentlichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine „regelmäßige wöchentliche Ruhezeit“ und eine „reduzierte wöchentliche Ruhezeit“ umfasst; — regelmäßige wöchentliche Ruhezeit eine Ruhepause von mindestens 45 Stunden; — reduzierte wöchentliche Ruhezeit eine Ruh ...
Stand: 07.10.2011
Dialog: 14692
Wochenlenkzeit ist die summierte Gesamtlenkzeit innerhalb einer Woche. Die Woche ist definiert als den Zeitraum zwischen Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr (Kalenderwoche). Die Wochenlenkzeit wird also immer in dem Zeitraum von Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr berechnet. Die summierte Tageslenkzeit ist weder durch den Kalendertag noch duch einen 24-Stunden Zeitraum begrenzt. Die Tageslenkz ...
Stand: 08.08.2011
Dialog: 14278
Ja, das dürfen Sie. Bei wechselndem Einsatz der Fahrer zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr ist jeweils wechselweise die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden. Nur bezüglich der Wochenruhezeit ist jedoch ausschließlich die VO (EG) Nr. 561/2006 anzuwenden, die Ausnahme nach § 1 Abs. 4 der FPersV kann NICHT in Anspruch genommen werden. Da mitunter weitere ...
Stand: 25.07.2011
Dialog: 14167
Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen. Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ...." Der Linienverkeh ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ein we ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
Gemäß § 20 FPersV Abs. 1 FPersV haben Fahrer den zuständigen Personen auf Verlangen einen Nachweis über berücksichtigungsfreie Tag vorzulegen, wenn sie an einem oder mehreren der vorausgegangenen 28 Kalendertage 1. ein Fahrzeug gelenkt haben, für deren Führen eine Nachweispflicht nicht besteht, 2. erkrankt waren, 3. sich im Urlaub befanden oder 4. aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt haben. D ...
Stand: 04.11.2010
Dialog: 6689
Ja, muss er. Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 müssen die Fahrer nach Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung entweder zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchtentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden nehmen. Dabei wird jedoch die Reduzierung durch eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne Unterbrechung v ...
Stand: 16.08.2010
Dialog: 11698
Die Benutzung von Schaublättern während der Durchführung einer mehrtägigen Fahrt wird in Artikel 15 der VO (EWG) Nr. 3821/85 www.bag.bund.de nicht besonders geregelt. Es gilt grundsätzlich die Regel, dass der Fahrer ab dem Zeitpunkt, an dem er das Fahrzeug übernimmt, für jeden Tag ein Schaublatt einzulegen hat. Eine Entnahme ist grundsätzlich erst nach Ende der täglichen Arbeitszeit zulässig. Es ...
Stand: 05.08.2010
Dialog: 11628
Fahrzeuge mit einem zulässigen Höchstmasse über 7,5 t fallen grundsätzlich unter die Bestimmungen der Sozialvorschriften, auch wenn sie zu privaten Zwecken genutzt werden. Stand: Juni 2010 ...
Stand: 15.06.2010
Dialog: 11236
Überführungsfahrten der Fahrzeuge zu den Schulungsstätten und zu den Fahrschülern - auch wenn die Fahrzeuge hierfür speziell ausgestattet sind - unterliegen den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Die Vorschriften sind zu beachten. Siehe Kommentar Arbeitszeit- und Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im Straßenverkehr mit Kommentar und Erläuterungen Nr.7 zu § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV ...
Stand: 15.06.2010
Dialog: 11246
Da die Tarifvertragsparteien in diesem Fall den Tarifvertrag dahingehend geöffnet haben, dass die Betriebsparteien, Arbeitgeber und Betriebsrat, die Ausdehnung der Dienstschicht einvernehmlich regeln dürfen und darüber hinaus die betriebsnotwendigen Fälle nicht abschließend aufgeführt haben, liegt es je Einzelfall im Ermessen der Betriebsparteien, sofern nicht eine Betriebsvereinbarung die betrieb ...
Stand: 25.02.2010
Dialog: 4220
Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Sie in der Lage sind, korrekt zu handeln. Sie selbst haben sicherzustellen, dass Sie wissen, wie lange Sie gefahren sind und wie das Kontrollgerät benutzt wird - sowohl analog als auch digital. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf ...
Stand: 25.02.2010
Dialog: 3146
Der Kran fällt nicht unter den Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Fahrpersonalverordnung-FPersV, www.bag.bund.de ), da er kein Fahrzeug ist, welches der Güterbeförderung im Straßenverkehr dient. Der Kranfahrer selbst muss daher keine personenbezogenen Aufzeichnungen führen. Allerdings fällt der Kran unter die Bestimmungen des § 57 a der Str ...
Stand: 09.02.2010
Dialog: 10230
Zu 1: Ausnahmeregelung gemäß Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe h (berichtigte Fassung) der VO EG 561/2006 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 8 der Fahrpersonalverordnung Fahrzeuge die in Verbindung mit Kanalisation ...., Hausmüllabfuhr ... etc. eingesetzt werden. Die v.g. Ausnahmeregelung stellt Fahrzeuge, die in "Verbindung mit Kanalisation" zum Einsatz kommen von den Vorschriften der o.g. Verordnungen ...
Stand: 16.11.2009
Dialog: 9196
Das Wochenende wird im Rahmen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr so gewertet als sei er zu Hause gewesen. Maßgeblich ist nur, dass die Wochenruhezeit nach Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten wird. Siehe dazu auch http://www.bag.bund.de/cln_009/nn_47782/SharedDocs/FAQ/DE/Fahrpersonalrecht/Fahrpersonalrecht__02.html Stand: September 2009 ...
Stand: 26.10.2009
Dialog: 9179