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Was passiert mit einem befristeten Arbeitsvertrag bei einer Schwangerschaft?

Ist ein Arbeitsvertrag kalendermäßig befristet, so endet das Arbeitsverhältnis auch ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Dieses gilt grundsätzlich auch für werdende Mütter, die einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben. Innerhalb der Befristung darf der werdenden Mutter nicht gekündigt werden.Regelungen zur Befristung von Arbeitsverträgen sind im Gesetz über Teilzeitarbeit ...

Stand: 11.09.2024

Dialog: 4276

Welche Regeln zur Kündigungsfrist bestehen während der Elternzeit für Arbeitnehmer/innen?

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) trifft keine speziellen Regelungen hinsichtlich der Kündigung durch die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer während der Elternzeit. Maßgeblich für eine Kündigung von Seiten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers während der Elternzeit sind daher die geltenden oder getroffenen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Kündigungsfristen). Wir bitten um Ihr Vers ...

Stand: 19.10.2018

Dialog: 23849

Darf ein unbefristeter Arbeitsvertrag während einer Schwangerschaft aufgrund einer Firmenänderung in einen befristeten geändert werden?

Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter grundsätzlich Kündigungsschutz (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG ). Der Kündigungsschutz besteht auch für Änderungskündigungen, d.h. wenn z. B. ein unbefristeter Arbeitsvertrag in einen befristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden soll.In besonderen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde ...

Stand: 03.01.2019

Dialog: 5131

Kann man einer schwangeren Kollegin, die ihre Arbeit praktisch eingestellt hat, kündigen?

für Arbeitsrecht. Er wird geeignete Maßnahmen zur Beendigung des unhaltbaren Zustandes vorschlagen.Eine Schwangere ist nicht unkündbar. Verstößt sie weiter gegen den Arbeitsvertrag, sollte von Seiten des Arbeitgebers ein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gemäß § 17 Abs. 2 MuSchG ernsthaft in Betracht gezogen werden. Für die Bearbeitung und Entscheidung von Kündigungsanträgen sind die Arbeitsschutzbehörden ...

Stand: 03.04.2019

Dialog: 1872

Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz einer Schwangeren nach Rückkehr aus der Elternzeit aus, wenn zwischenzeitlich aus der Gemeinschaftspraxis Einzelpraxen geworden sind?

gemäß § 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG.3. Beabsichtigt Ihr Arbeitgeber mit Ihnen auf Grundlage einer Änderungskündigung (§ 2 Kündigungsschutzgesetz - KSchG) einen neuen Arbeitsvertrag abzuschließen, muss er für die beabsichtigte Änderungskündigung vorher die Zustimmung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde einholen.4. Ob die Behörde einer beantragten (Änderungs-) Kündigung bei einer Betriebsauflösung ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 17434

Gilt der Kündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz auch im Nebenjob?

. Insofern muss der Arbeitgeber Ihre Frau nicht erneut „einstellen“.Nach Beendigung der Schutzfrist muss nach § 25 MuSchG der Arbeitgeber Ihre Frau so weiter beschäftigen, wie es in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart ist.Hinsichtlich der Beschäftigung während oder nach der Elternzeit fragen Sie bitte die zuständige Behörde (s. Frage 3).   ...

Stand: 15.10.2018

Dialog: 42482

Ist eine Änderungskündigung bei einer Schwangerschaft zulässig?

es sich tatsächlich bei der Reduzierung der Arbeitszeit um eine (unzulässige) Änderungskündigung handelt, können wir von hier aus nicht verbindlich entscheiden. Dies ist ein Sachverhalt, der auch vom Inhalt des Arbeitsvertrages abhängt und ggf. arbeitsrechtlich geklärt werden muss. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich diesbezüglich - unabhängig von der Mitteilung an den Arbeitgeber - kurzfristig arbeitsrechtlich (z ...

Stand: 17.04.2018

Dialog: 16132

Wie ist eine (telefonische) Kündigung während der Elternzeit zu bewerten?

Während der Elternzeit besteht gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit. Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW: Bezirksregierung) zulässig (§ 18 BErzGG). Dazu muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin einen schriftlichen begründeten Antrag bei der Zustimmungsbehörde stellen ...

Stand: 04.01.2019

Dialog: 4655