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Wie sind im Zusammenhang mit der ArbMedVV die Begriffe "regelmäßige Tätigkeit" sowie "regelmäßig und in größerem Umfang" definiert?

In den FAQs "Arbeitsmedizinische Prävention" der BAuA findet sich unter der Nummer hierzu 1.44. folgende Erläuterung:" Wann ist eine Tätigkeit oder ein Kontakt „regelmäßig“ im Sinne des Anhangs Teil 2 ArbMedVV (Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen)? (Ergänzt im April 2014) Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...

Stand: 01.08.2023

Dialog: 26592

Wann ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Schweißrauch verpflichtend? Ab 1,25 mg/m³ (AGW-Wert für A-Staub) oder ab 3 mg /m³?

überschritten, muss arbeitsmedizinische Vorsorge veranlasst werden (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b ArbMedVV); wird sie eingehalten, muss arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden (Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe f ArbMedVV).Beim Schweißen und Trennen von Metallen kommt es zu einer komplexen Exposition gegenüber Gasen und Partikeln. Die partikuläre Exposition (Schweißrauche ...

Stand: 21.10.2020

Dialog: 43229

Muss eine Impfung nach ArbMedVV angeboten werden, auch wenn eine Tätigkeit nicht explizit in der Verordnung genannt wird?

nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. [...]"Dahingehend führt die ArbMedVV in ihrem Anhang Teil 2 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen auf, bei denen eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge zu veranlassen ist. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbMedVV u.a. in der Arbeitsmedizinischen Regel ...

Stand: 12.03.2024

Dialog: 9237

Darf die Betriebsärztin/der Betriebsarzt Untersuchungen durchführen, ohne die Beschäftigten aufzuklären, um welche Untersuchung es sich handelt und weshalb die Beschäftigten untersucht werden?

stillschweigend teil und erklären nicht, dass sie hiermit nicht einverstanden ist, so kann die Ärztin/der Arzt davon ausgehen, dass diese einverstanden sind. Eine schriftliche Form ist hierfür nicht notwendig. Ziehen die Beschäftigten aber z. B. den Arm bei der Blutentnahme weg und verweigern diese, so gilt dies auch als Nichteinverständnis.Hinweis:Ein Teil Ihrer Anfrage betrifft auch arbeitsrechtliche Aspekte ...

Stand: 14.07.2022

Dialog: 19977

Ist es möglich die Arbeit anzutreten, obwohl der Termin zur Pflichtvorsorge erst drei Monate nach Arbeitsantritt möglich ist?

Die gesetzliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Anhand der Fragestellung ist in diesem konkreten Fall anzunehmen, dass der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge im Sinne des Teil 2 („Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“) des Anhangs der ArbMedVV zu veranlassen hat. Die Fristen für die Vorsorge gemäß ArbMedVV ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 30416

Frage zum Erfordernis / der Zulässigkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge.

(BMAS). Gemäß des Anhangs Teil 1 der ArbMedVV ist eine Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Alveolengängigen Staub (A-Staub) und Einatembaren Staub (E-Staub) zu veranlassen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert für den Gefahrstoff nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht eingehalten wird.In dem von Ihnen geschilderten Fall ist immer die Pflichtvorsorge durchzuführen. Um auf diese verzichten ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42471