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Ist es möglich, die Mutterschutzfrist vor der Geburt zu verkürzen und diese Zeit nach der Entbindung anzuhängen?

. § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG).Nach der Entbindung dürfen Mütter bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nicht beschäftigt werden (§ 3 Abs.2 MuSchG).Ein Verschieben von nicht in Anspruch genommenen Mutterschutzfristen vor der Geburt auf die Zeit nach der Geburt ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Nur bei Frühgeburten und sonstigen ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 17928

Muss der Arbeitgeber dem dritten Jahr Elternzeit zwingend zustimmen, wenn eine Betriebsschließung ansteht?

Wird die Kündigung abgelehnt und von der Aufsichtsbehörde nichts anderes entschieden, haben Sie Anspruch auf drei Jahre Elternzeit.Dies ergibt sich aus dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):§ 15 Abs.2 BEEG:"Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollend ...

Stand: 28.12.2018

Dialog: 8889

Ist es möglich mit schriftlicher Einwilligung der Betroffenen und ärztlichem Attest auf die Mutterschutzfrist nach der Geburt zu verzichten?

bis zum Entbindungstag (s. § 3 Abs. 1 MuSchG - Mutterschutzgesetz).Anders verhält es sich bei der Schutzfrist nach der Entbindung, die im Regelfall 8 Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen) beträgt. Das Einverständnis der Frau macht im Unterschied zu § 3 Abs. 1 MuSchG die Beschäftigung nicht zulässig. Das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung ist absolut und zwingend. Nur beim Tod des Kindes gibt ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 4815

Muss ein Arbeitgeber einer Verlängerung von Elternzeit im dritten Jahr zustimmen?

Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers ist nicht erforderlich für die Elternzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen diese Elternzeit nicht verweigern. Sie müssen ihm aber rechtzeitig (d.h. spätestens 7 Wochen vorher mitteilen) dass Sie in Elternzeit gehen möchten. Elternzeit ...

Stand: 26.07.2018

Dialog: 6172

Kann der Arbeitgeber bei einer Verschiebung des Geburtstermins von der Mutter einen Ausgleich wegen Verlängerung der Mutterschutzfristen forden?

Nein, dazu ist der Arbeitgeber nicht berechtigt. Verschiebt sich der tatsächliche Geburtstermin, verlängert oder verkürzt sich die Schutzfrist vor der Geburt dementsprechend (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Auf keinen Fall braucht eine Mutter bei einer Verlängerung der Schutzfrist vor der Entbindung  die Zeit auszugleichen. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt ...

Stand: 17.07.2018

Dialog: 6050

Berechnet sich die Mutterschutzfrist nach dem voraussichtlichen oder dem wirklichen Geburtstermin?

Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus § 3 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochenbei Frühgeburten,bei Mehrlingsgeburten und,wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind ...

Stand: 03.07.2020

Dialog: 43151

Wie berechnet sich der erste und der letzte Tag meiner Mutterschutzfrist?

Die mutterschutzrechtlichen Schutzfristen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgeschrieben. Es gibt eine sechswöchige Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs.1 MuSchG) und eine Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Danach dürfen Frauen nach dem tatsächlichen Entbindungstag bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 4244