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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Können bei unregelmäßigen Arbeiten am PC minderjährige, schulpflichtige Jugendliche in geringem Umfang als freie Mitarbeiter tätig sein?

Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV geregelt.Eine Tätigkeit als „freier Mitarbeiter“ kennt das Jugendarbeitsschutzrecht nicht. Es wird immer von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen, bei dem stets das Jugendarbeitsschutzgesetz und – je nach Alter ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6085

Brauchen wir für Dreharbeiten mit einem 17-jährigen Darsteller, der die 12. Klasse besucht, keinen behördlichen Antrag stellen, da er nicht mehr vollschulzeitpflichtig ist?

Nach § 14 Abs. 7 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG  ist die Beschäftigung Jugendlicher bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen (...) bis 23:00 Uhr erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung ist demnach nicht notwendig.Hinweise:Nach § 2 JArbSchG gilt jemand als Jugendlicher im Sinne des Gesetzes, wenn er  15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeit ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 23966

Darf ein Jugendlicher, der nicht mehr der Schulpflicht unterliegt, nach einer 5-Tage-Schulwoche am Wochenende noch arbeiten?

Berufsschüler, die z. B. Montags einen Berufsschultag haben und von Dienstag bis Freitag im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden, dürfen Samstags und Sonntag nicht arbeiten. Das ergibt sich aus § 15 des Jugendarbeitschutzgesetzes (JArbSchG) in Verbindung mit § 9 JArbSchG. Hat der Berufsschüler jedoch einen oder zwei Tage von Montag bis Freitag frei, darf er Samstag und/oder Sonntag beschäftigt ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 22208

Ist die Beschäftigung von Schülern, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, am Wochenende zulässig?

Für Jugendliche, also Personen über 15 Jahre, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die Bestimmungen ab §§ 8 ff. des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet auf den Schulbesuch keine Anwendung. Deshalb ist es zulässig, Jugendliche außerhalb der Unterrichtszeit, z. B. in Cafés, zu beschäftigen. Bei der Beschäftigung ist Folgendes zu beachte ...

Stand: 18.11.2022

Dialog: 42755

Dürfen Jugendliche in Gaststätten mit dem Ausschank von Alkohol beschäftigt werden?

werden. Bei einer Beschäftigung an Sonntagen soll jeder zweite Sonntag frei bleiben, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.Darüber hinaus dürfen Jugendliche bei dieser Art der Tätigkeit nicht sittlichen Gefahren ausgesetzt sein bzw. die physische oder psychische Leistungskraft im Sinne § 22 JArbSchG darf nicht überfordert werden. Zudem gilt nach § 25 JArbSchG ein Beschäftigungsverbot ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 3538

Darf ein 17-jähriger Hilfsarbeiter bei der Kanalsanierung eingesetzt werden?

Zur Beantwortung Ihrer Frage ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) heranzuziehen. Gemäß § 2 JArbSchG handelt es sich bei dem 17-jährigen um einen Jugendlichen. Die Beschäftigungsverbote und Einschränkungen für Jugendliche finden sich im zweiten Titel des Gesetzes (§§ 22 ff JArbSchG), insbesondere im § 22.Danach dürfen Jugendliche u. a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie sc ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 28824

Gelten die Beschäftigungsverbote für Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten auch für jugendliche Ferienarbeiter?

Gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind".Ausgenommen ist "die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder Luftgr ...

Stand: 20.01.2023

Dialog: 18929

Wann ist die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen statthaft? Gibt es Altersgrenzen, die zu beachten sind?

, Gesundheit und Entwicklung der Kinder,2. ihren Schulbesuch, ihre Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung, die von der zuständigen Stelle anerkannt sind, und3. ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen,nicht nachteilig beeinflusst.Näheres regelt die Kinderarbeitsschutzverordnung.  Ein Verstoß gegen das Beschäftigungsverbot ist eine Ordnungswidrigkeit, u.U ...

Stand: 16.04.2019

Dialog: 4292