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Dürfen die Beschäftigten wissen, was in der Gefährdungsbeurteilung für ihre Arbeitsplätze steht?

Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. Gleichwohl empfiehlt ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 11226

Wie soll ich mich verhalten, wenn die Pflegedienstleitung bei gemeldeten Mängeln (hier: Spritzenentsorgung) keinen Handlungsbedarf sieht?

sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden. Unter § 16 Abs.2 ArbSchG wird weiterhin gefordert, dass die Beschäftigten gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen haben, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Unbeschadet ihrer Pflicht nach Absatz 1 sollen die Beschäftigten ...

Stand: 19.02.2015

Dialog: 2621

Dürfen Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragte bei Fragen zum Arbeitsschutz in direkten Kontakt mit der Sicherheitsfachkraft treten?

und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. Unbeschadet ihrer Pflicht nach Absatz 1 sollen die Beschäftigten von ihnen festgestellte Gefahren für Sicherheit und Gesundheit und Mängel an den Schutzsystemen auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder dem Sicherheitbeauftragten nach § 22 des Siebten ...

Stand: 19.02.2015

Dialog: 4572

Wie muss der Arbeitgeber Hinweise zu eventuellen Unfallgefahren behandeln, wenn diese mündlich und schriftlich mitgeteilt wurden?

Beschäftigte sind nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet den Arbeitgeber über Arbeitsschutzmängel zu informieren. Diese Pflicht ergibt sich aus § 16 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG: 1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständige Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen ...

Stand: 19.02.2018

Dialog: 4388

Muss der Betriebsrat über Begehungen, die den Arbeitsschutz betreffen, informiert werden?

) An Besprechungen des Arbeitgebers mit den Sicherheitsbeauftragten im Rahmen des § 22 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch nehmen vom Betriebsrat beauftragte Betriebsratsmitglieder teil.(5) Der Betriebsrat erhält vom Arbeitgeber die Niederschriften über Untersuchungen, Besichtigungen und Besprechungen, zu denen er nach den Absätzen 2 und 4 hinzuzuziehen ist.(6) Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat ...

Stand: 06.09.2022

Dialog: 14364

Muss der Unternehmer die für sein Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften auslegen?

und seine damit verbundenen Rechte und Pflichten Kenntnis verschaffen können. Dieses muss dem Versicherten jederzeit möglich sein. Der Unternehmer kann die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln den Versicherten in Papierform oder in elektronischer Form, z. B. über PC, Internet, Intranet, CD-ROM, zugänglich ...

Stand: 20.02.2015

Dialog: 16233

Was können wir tun, wenn der Arbeitgeber auf Beschwerden wegen unzumutbarer Sommertemperaturen am Arbeitsplatz nicht eingeht?

/ dem Betriebsarzt erfolgen.Ein geeignetes Forum Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen ist der Arbeitsschutzausschuss. Die Beschäftigten können gegenüber den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses (Arbeitgebervertreter, Personal-/Betriebsrat/Mitarbeitervertretung, Betriebsarzt/ -ärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte) anregen, das Thema „Raumklima/Temperaturen“ in einer kurzfristig ...

Stand: 09.09.2022

Dialog: 1925

An wen kann man sich wenden, wenn in einem Betrieb Arbeitsschutzmängel vorliegen?

, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen (§ 17 ArbSchG). Nach § 17 Abs. 2 ArbSchG wird den Beschäftigten das Recht eingeräumt, sich an die zuständige Behörde zu wenden: „Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um ...

Stand: 14.10.2024

Dialog: 2950