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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Kann die Verantwortung des Bauherren nach § 4 BaustellV auf Dritte und weitere Personen übertragen werden?

und Maßnahmen für ihn in eigener Verantwortung trifft (§ 4 BaustellV). Der Bauherr kann seine Bauherrenverantwortung an einen oder mehrere verantwortliche Dritte übertragen, dabei bleibt bei ihm die Verantwortung über die -  sorgfältige Auswahl des verantwortlichen Dritten (Eignung) -  sorgfältige Übertragung von Aufgaben und Befugnissen -  überprüfung der Wahrnehmung der Aufgabenin jedem Fall.Als ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 5559

Kann eine Vorankündigung nach BaustellV nach Beginn der Arbeiten erstellt werden?

Erfüllt ein Bauvorhaben die Kriterien des § 2 Absatz 2 der Baustellenverordnung (BaustellV), muss spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle die Vorankündigung - an die nach Landesrecht zuständige Arbeitsschutzbehörde - übermittelt werden.Für das Erstellen und Unterschreiben, sowie die Übermittlung trägt der Bauherr bzw. ein von ihm gemäß § 4 BaustellV „beauftragter Dritter ...

Stand: 31.03.2025

Dialog: 43494

Ist die Montage von Photovoltaikanlagen auf Steil- und auf Flachdächern eine Tätigkeit nach Baustellenverordnung?

Unter Nummer 3 "Gefährdungsbeurteilung" der DGUV Information 203-080 "Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen" wird hinsichtlich Ihrer Fragestellung u.a. Folgendes konkretisiert:"Arbeiten an PV-Anlagen sind gemäß der BaustellV als Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen bzw. gemäß der DGUV Vorschrift 38 und 39 als Bauarbeiten einzustufen. Die Organisation dieser Arbeiten erfolgt ...

Stand: 07.02.2025

Dialog: 43652

Welche persönlichen Voraussetzungen/Qualifikationen benötigt man zur Erstellung von SiGe-Plänen?

Zur Beantwortung der Frage ist die Baustellenverordnung (BaustellV) heranzuziehen. In § 3 Koordinierung heißt es dort:"(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen ...

Stand: 18.03.2025

Dialog: 17555

Ist es richtig, dass der Bauherr bzw. der Bauleiter den SiGePlan erstellt und der SiGeKo auf dessen Einhaltung hinwirkt?

den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und beaufsichtigen wie weitere beauftragte Koordinatoren. Die in Ihrer Frage aufgezeigten Parallelen zwischen Bauherrn und Unternehmer mit entsprechenden Möglichkeiten der Delegation von Aufgaben sind u. E. so nicht übertragbar. Der Bauherr ist kein Arbeitgeber/Unternehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG. Allerdings kann er gemäß § 7 BauStellV ...

Stand: 06.03.2013

Dialog: 18081

Ist eine Baustellenordnung vorgeschrieben? Was sollte eine Baustellenordnung beinhalten?

Die Baustellenordnung wird in der Baustellenverordnung (BaustellV) nicht direkt gefordert. Es ist auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (§ 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" und "§ 4 "Allgemeine Grundsätze") zu prüfen, ob eine Baustellenordnung erforderlich ist. Die Baustellenordnung ist ein Informationsmittel des Bauherrn. Sie macht wichtige Regelungen und Informationen ...

Stand: 04.01.2021

Dialog: 43224

Darf ich als Sicherheitsingenieur einen SiGe-Plan erstellen?

- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, SiGePlan gestellt.Sowohl Sie als auch Ihr Auftraggeber müssen sich aber sicher sein können, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen. Die für die Erarbeitung des SiGe-Plans erforderlichen baufachlichen Kenntnisse dürfen nicht unterschätzt werden! Die RAB 30 - Geeigneter Koordinator gibt unter Ziffer 4 einen Überblick über die Qualifikation ...

Stand: 13.01.2018

Dialog: 2047

Ist man als verantwortlicher Dritter auf einer Baustelle/bei einem Bauvorhaben weisungsbefugt?

In der Baustellenverordnung (BaustellV) wird der Bauherr als explizit verantwortlich für die Umsetzung der Baustellenverordnung benannt. Bei den in § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 BaustellV geforderten Maßnahmen handelt es sich vornehmlich um- die Beachtung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes- die Übermittlung der Vorankündigung- die Erstellung eines Sicherheits ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 43197