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Wie ist die anteilige Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zu verstehen?

In der DGUV Vorschrift 2 ist festgelegt, dass bei der Aufteilung der Zeiten der Grundbetreuung auf Betriebsarzt (BA) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) je ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigen anzusetzen ist. Dies ist so geregelt worden, um für beide Fachkompetenzen einen Mindestanteil am Betreuungsumfang ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 13400

Wie müssen Saisonarbeiter für die Betreuungszeiten gemäß der DGUV Vorschrift 2 berücksichtigt werden?

von nicht mehr als 20 Stunden sind mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen (vergleiche § 6 Absatz 1 Satz 4 Arbeitsschutzgesetz). Saisonkräfte werden über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl pro Jahr anteilig berücksichtigt."Auf die Seite "Saisonarbeitnehmer" wie auch auf das "Merkblatt Saisonarbeitskräfte" der Deutschen Rentenversicherung möchten wir informativ hinweisen. ...

Stand: 18.02.2025

Dialog: 44072

Wie berechnen sich die Einsatzzeiten für die arbeitsmedizinische/sicherheitstechnische Betreuung in Reedereibetrieben?

" 10 Minuten zu leisten waren. Daraus wurde dann ein Durchschnitt von 1,5 Stunden pro Person gebildet. Daraus erreichnet sich dann die Grundbetreuung.  ...

Stand: 23.03.2018

Dialog: 23406

Gibt es außer der DGUV Vorschrift 1 weitere Vorschriften, die den Arbeitgeber verpflichten, die Zusammenarbeit zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zu fördern?

der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen."Hinweis:Auf die "DGUV Vorschrift 2: Häufig gestellte Fragen - FAQs" möchten wir hinweisen. ...

Stand: 12.03.2018

Dialog: 42216

Können die nach DGUV Vorschrift 2 für die Grundbetreuung vorgesehenen Betreuungszeiten unterschritten werden?

/ Betriebsarzt und Sifa bedeutet, dass aus dem Gesamtvolumen der Grundbetreuungszeit auf jede dieser Fachdisziplinen mindestens 20 %, jedoch nicht weniger als 0,2 Std. pro Beschäftigtem und Jahr entfallen. Damit soll erreicht werden, dass beide Fachdisziplinen mit einem Mindestanteil in die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen einbezogen werden. Der Text in Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 hierzu lautet ...

Stand: 14.02.2025

Dialog: 14309

Ist es erlaubt, ein Unternehmen in Bereiche zu teilen, um die nötigen Betreuungstunden für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zu berechnen?

Bei der Ermittlung der Einsatzzeit der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 für einen Betrieb erfolgt keine Unterscheidung zwischen Beschäftigten der Verwaltung und der Produktion des Betriebes.Die Eingruppierung eines Betriebs in eine Betreuungsgruppe gemäß Abschnitt 4 der Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 und damit verbunden die Ermittlung der Einsatzzeit der Grundbetreuung erfolgt unter Berücksichtig ...

Stand: 24.04.2019

Dialog: 42676

Brauche ich in einem Reedereibetrieb die auf Seeschiffen Beschäftigten bei der Berechnung der Betreuungszeiten nicht zu berücksichtigen?

. = anderweitig nicht genannt) Gruppe I 2,5 h Gruppe II 1,5 h Gruppe III 0,5 h 1187 50.1 Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt   X   1190 50.2 Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt   X     Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung,jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r ...

Stand: 17.03.2015

Dialog: 23364