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Rechercheergebnisse

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Wie sieht es mit der Anwendung der DGUV Vorschrift 2 hinsichtlich der Ermittlung von Betreuungszeiten aus, wenn Beamte beschäftigt werden?

Grundsätzlich gelten die Unfallverhütungsvorschriften nicht für Beamte.In § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"In Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitss ...

Stand: 09.10.2023

Dialog: 29238

Gibt es eine Arbeitshilfe zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in Städten bzw. Gemeinden?

In Bezug auf die DGUV Vorschrift 2 gibt es eine Handlungshilfe mit betrieblichen Anwendungsbeispielen zur Umsetzung dieser Vorschrift. Unter Nr. 2.3 finden Sie das Fallbeispiel einer Kommune. ...

Stand: 28.07.2020

Dialog: 43231

Wie ist eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit in die Unternehmensorganisation einzugliedern? Welche Rolle darf ihr dabei zugewiesen werden?

für Arbeitssicherheit Weisungen erteilen. Diese Weisungen dürfen sich jedoch nicht auf die Anwendung der Fachkunde beziehen. Abs. 1 Satz 1 des § 8 des Arbeitssicherheitsgesetz gilt uneingeschränkt auch im Verhältnis der Fachkräfte für Arbeitssicherheit untereinander.Die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit muss aber für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...

Stand: 07.01.2024

Dialog: 4749

Ist eine Weisungsregelung für Sicherheitsfachkräfte eines überbetrieblichen Dienstes durch diesen Dienst mit § 8 Absatz 1 ASiG vereinbar?

einzunehmen oder abzulehnen. Sie sollen ihre Fachkunde unabhängig, frei von fachlichen Weisungen, anwenden. Dies garantiert ihnen § 8 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Sind in einem Betrieb (hier: Bedarfsträger) mehrere Sicherheitsfachkräfte tätig, muss die leitende Sicherheitsfachkraft für die Koordnination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde, insbesondere ...

Stand: 15.06.2012

Dialog: 13148

Muss mit der Einführung der DGUV Vorschrift 1 ein Verein oder eine Hilfsorganisation, welche nur Ehrenamtliche "beschäftigt", eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen?

Vorschrift 2 auch für ehrenamtlich tätige Versicherte?Die DGUV Vorschrift 2 beschränkt den Anwendungsbereich des ASiG ausdrücklich auf "Beschäftigte", nicht auf "Versicherte". Dies führt im Ergebnis dazu, dass die DGUV Vorschrift 2 (und damit auch das ASiG) im Bereich der ehrenamtlich Tätigen keine Anwendung findet." (Hervorh. d. KomNet) ...

Stand: 25.06.2020

Dialog: 22194

Wie berechnen sich die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten bei einem Betrieb, der die meisten Mitarbeiter nur für die Dauer von Veranstaltungen anstellt?

zu legen; bei der Berechnung des Schwellenwertes in den Absätzen 2, 3 und 4 findet die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 4 des Arbeitsschutzgesetzes entsprechende Anwendung."Hinweis: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde geändert. Die oben genannte Gesetzesstelle (§ 6 Abs. 1 Satz 4) existiert nicht mehr.Die für Ihre Frage relevante Textstelle der DGUV Vorschrift 2 findet sich im § 2 Abs. 6 ...

Stand: 08.10.2021

Dialog: 22060

Inwieweit wirkt sich die neue DGUV Vorschrift 1 auf die sicherheitstechnische Betreuung von freiwilligen Feuerwehren aus?

(ASiG) widerspiegelt, bezieht sich dieser auf "Beschäftigte" und nicht auf "Versicherte". Insofern findet die DGUV Vorschrift 2 im Bereich der Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren nur bedingt Anwendung. Wenn die Gemeinde oder der Kreis für die Ehrenamtlich tätigen Versicherten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss, könnte in diesem Zusammenhang auch Beratungsbedarf für die Fachkraft ...

Stand: 16.02.2017

Dialog: 24184

Unter welchen Bedingungen darf eine Führungskraft, z.B. ein Gesellschafter einer GmbH, als Fachkraft für Arbeitssicherheit im eigenen Unternehmen tätig werden?

der Anwendung der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung wird der Unternehmer zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb informiert und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen motiviert. Die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus Motivations- und Informationsmaßnahmen ...

Stand: 15.05.2024

Dialog: 19647