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Rechercheergebnisse

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Wie ist die Erste Hilfe in Kindergärten und Schulen geregelt?

Für Kindergärten ist die DGUV Information 202-089 "Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen" bzw. für Schulen die DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen" heranzuziehen.Danach muss in Kindergärten und Schulen eine ausreichend große Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern sowie das entsprechende Erste-Hilfe-Material zur Verfügung stehen.Die Ausbildungsinhalte müssen regelmäßig in Erste-Hilfe ...

Stand: 03.08.2023

Dialog: 2958

Müssen an einer Hochschule als Grundlage für die Berechnung der zu bestellenden Ersthelfer die anwesenden Studierenden mitgezählt werden?

anwesenden Versichertena) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,b) in sonstigen Betrieben 10 %,c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,d) in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VIIVon der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation ...

Stand: 18.05.2020

Dialog: 43167

Wieviele Ersthelfer müssen in einem Kinderheim ausgebildet sein?

fortgebildet werden. Die DGUV Information 202-089 (bisher: GUV-SI 8066) befasst sich speziell mit der Ersten Hilfe in Kindertageseinrichtungen und fordert, dass pro Kindergruppe mindestens eine Ersthelferin / ein Ersthelfer vorhanden sein muss.  In der DGUV Information 202-089 wird in Bezug auf die Erste Hilfe in Schulen ausgeführt: "Es ist anzustreben, dass Lehrkräfte, die bei schulischen Veranstaltungen ...

Stand: 17.10.2014

Dialog: 16975

Kann eine Erste-Hilfe App auf dem Handy der Mitarbeiter auf Kleinbaustellen mit bis zu 4 Mitarbeitern einen ausgebildeten Ersthelfer ersetzen?

nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a.) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b.) in sonstigen Betrieben 10 %, c.) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe, d ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 28431

In welcher Anzahl dürfen die Ersthelfer der Kunden bzw. von Fremdbetrieben nach schriftlicher Einwilligung auf die eigene Ersthelfer-Quote angerechnet werden?

bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,bei mehr als 20 anwesenden Versicherten           in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,          in sonstigen Betrieben 10 %,          in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,           in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozial­gesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII).Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 ...

Stand: 18.03.2020

Dialog: 43093

Sind Ersthelfer zu bestellen oder zu benennen?

anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2. bei mehr als 20 anwesenden Versichertena. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5b. in sonstigen Betrieben 10 %. c. in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,d. in Hochschulen 10% der Versicherten nach §2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen ...

Stand: 09.11.2022

Dialog: 43721