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Gibt es eine Trennung zwischen bestellter und angestellter Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Arbeitssicherheitsgesetz). Lässt sich ein Arbeitgeber in Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von einer Person beraten, ohne dass eine formelle Bestellung vorliegt, verstößt er gegen das Arbeitssicherheitsgesetz und er kann auch nicht von einer Beratung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz ausgehen. Welche Aufgaben bzw. "weitreichende" Verantwortung/Möglichkeiten hat eine "bestelle Fachkraft für Arbeitssicherheit ...

Stand: 27.08.2014

Dialog: 17364

Dürfen Unternehmerpflichten an eine leitende Sicherheitsfachkraft übertragen werden?

Es ist das Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG, dass der Arbeitgeber von den zu bestellenden Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten beraten wird. Deshalb kann sich der Arbeitgeber nicht selbst zur Sicherheitsfachkraft bestellen. Das, was für den Arbeitgeber gilt, trifft auch für die sonstigen Führungskräfte bis zum Leiter des Betriebes zu, denen die Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzt ...

Stand: 20.09.2023

Dialog: 4768

Wie weit geht die Mitbestimmung eines Betriebsrates bei der Bestellung/Auswahl einer neuen Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der für die Beantwortung der Frage maßgebliche § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz -ASiG- hat folgenden Wortlaut: Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes. Vor de ...

Stand: 09.06.2017

Dialog: 7100

Kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Bestellung ohne Angabe von Gründen zurückgeben?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-, schriftlich mit Zustimmung des Betriebsrates, zu bestellen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es üblich, dass die Bestellung vom Arbeitgeber, dem Betriebsrat und der beauftragten Person (Fachkraft für Arbeitssicherheit) unterzeichnet wird. Auf die entsprechenden Informationen und Formblätter ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 13565

Welche Auswirkungen hat eine nicht erfolgte Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

ASiG, nämlich der Unabhängigkeit der Fachkunde, sie ist nicht weisungsfrei. Das Benachteiligungsverbot greift nicht. Eine unmittelbare Unterstellung unter dem Leiter des Betriebes ist ggf. nicht gegeben.Eine fachkundige Person, die nicht zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist, arbeitet weisungsgebunden. Die Verantwortung für die nicht erfolgte Bestellung liegt beim Arbeitgeber. Ob ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 42300

Hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Pflicht und das Recht auf Einsicht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung?

Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Nach § 6 ...

Stand: 08.01.2025

Dialog: 43929

Kann der Arbeitgeber der Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unterweisung der Beschäftigten übertragen?

auf die Beschäftigten wird den Fachkräften für Arbeitssicherheit eine auf arbeitsschutzgerechtes Verhalten hinwirkende und belehrende Funktion zugeschrieben.(...)Da der Arbeitgeber die Verantwortung für die Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes trägt, können z. B. weder die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung noch die Unterweisung der Beschäftigten den Fachkräften für Arbeitssicherheit als Aufgabe ...

Stand: 03.04.2025

Dialog: 26402