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Sind nach § 4 (4) ArbStättV auch dann Evakuierungsübungen durchzuführen, wenn aufgrund der Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte kein Flucht- und Rettungsplan notwendig ist?

In der Arbeitsstättenverordnung § 4 Abs.4 wird gefordert: "Arbeitgeber Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben."Wenn dementsprechend kein Flucht ...

Stand: 18.02.2020

Dialog: 43045

Wer darf eine baurechtlich geforderte Brandschutzordnung erstellen? Welche Qualifikation ist erforderlich zur Erstellung eines Flucht- und Rettungs- bzw. Evakuierungsplans?

Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind."Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte "einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen ...

Stand: 10.04.2018

Dialog: 23568

Gibt es Muster für einen Notfall- und Gefahrenabwehrplan für einen Produktionsbetrieb? Wie sollen Evakuierungsübungen durchgeführt werden?

Gemäß § 4 Abs.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet ...

Stand: 25.03.2020

Dialog: 3024

Wo und wie ist geregelt, wer eine Brandschutzordnung erstellen muss? Wem muss sie bekannt gemacht werden?

sind. Grundlage für die genannten Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.Gemäß § 4 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Diese eher allgemein gehaltenen Anforderungen werden mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A2.3 ...

Stand: 02.08.2024

Dialog: 2170

Gibt es eine gesetzliche Aussage zur Notwendigkeit (und zur Häufigkeit) von Brandschutzübungen bzw. Evakuierungsübungen im Betrieb?

Es gelten die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.Im § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) steht:(4) … Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen ...

Stand: 18.10.2023

Dialog: 43839

Ist es Pflicht, dass es für jeden Betrieb einen Feuerwehrplan gibt?

Arbeitsschutzgesetz).Gemäß § 4 Abs.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet ...

Stand: 23.01.2023

Dialog: 14521

Gibt es eine Pflicht zur Durchführung von Brandschauen und Brandschutzübungen?

des Arbeitsschutzgesetzes, - § 4 (4) und Anhang 2.2 der Arbeitsstättenverordnung,- § 13 (1) der Gefahrstoffverordnung,- oder aus weiteren Regelwerken (z. B. der Störfall-Verordnung). Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen ...

Stand: 08.11.2023

Dialog: 1295

Ist in einem Filialbetrieb mit ca. 100 Filialen in jeder Filiale ein Brandschutzhelfer erforderlich?

der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall / Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung / Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...

Stand: 09.04.2025

Dialog: 24921