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Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für "Mobiles Arbeiten"?

kommen mobile Endgeräte zum Einsatz, bei deren Beschaffung auch der Nutzungskontext „mobile Arbeit“ und „undefinierte Arbeitsumgebungen“ berücksichtigt werden muss. Bei Telearbeitsplätzen ist dies eher nicht der Fall.Es wird empfohlen, die Arbeitssituation einer Prüfung zu unterziehen und ggf. die Betriebsvereinbarung bei reiner Telearbeit an die Gegebenheiten anzupassen. Eine Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 29501

Wie muss ein Arbeitgeber ein Homeoffice ausstatten, wenn er entscheidet, die Büroarbeitsplätze alternierend zu belegen, so dass immer eine Person im Büro und eine von zu Hause aus arbeitet?

für Arbeitssicherheit). Eine Bereitstellung von Arbeitsstuhl und Arbeitstisch ist erforderlich, wenn das vorhandene private Mobiliar nicht den ergonomischen Anforderungen entspricht oder der Arbeitnehmer dieses aus sonstigen Gründen nicht selbst zur Verfügung stellen kann.Hinweise: Das im Anhang enthaltene Arbeitsblatt zur Bildschirmarbeit gemäß Arbeitsstättenverordnung kann als Orientierungshilfe zum Beurteilen ...

Stand: 10.11.2020

Dialog: 43264

Muss der Arbeitgeber Beschäftigten im Homeoffice einen Feuerlöscher und einen Verbandkasten zur Verfügung stellen?

Nein, der Arbeitgeber muss für Telearbeitsplätze nach der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) keine Feuerlöscher und Verbandkästen zur Verfügung stellen. In § 1 des Anwendungsbereich der ArbStättV heißt es:"(4) Für Telearbeitsplätze gelten nur1. § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,2. § 6 und der Anhang Nummer 6,soweit der Arbeitsplatz ...

Stand: 16.08.2021

Dialog: 28379

Muss der Arbeitgeber einem Mitarbeiter im Homeoffice (Bildschirmarbeitsplatz) alle Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen?

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 ArbStättV definiert:"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst d ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28836

Wer ist für die Prüfung von privaten elektrischen Betriebsmitteln, die bei der Teleheimarbeit eingesetzt werden, zuständig?

, Datenschutzbeaftragter) in die private Wohnung des Mitarbeiters vereinbart werden.In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist im Anwendungsbereich festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Der Arbeitgeber bleibt daher nur dann für die Arbeitsmittel verantwortlich ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 4332

Müssen im Homeoffice die von Beschäftigten bereitgestellten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden?

von Arbeitsmitteln.In § 5 Abs. 1 BetrSichV „Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel“ heißt es:(1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. …. .(2) Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 43516

Muss der Arbeitgeber an einem Heimarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatz) einen Feuerlöscher installieren?

, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit andere Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.Üblicherweise wird in einer Betriebs ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 25951

Muss der Arbeitgeber die Telearbeitsplätze seiner Mitarbeiter auf seine Kosten mit entsprechendem Mobiliar ausstatten?

auferlegen darf (§ 3 Abs.3 ArbSchG). Steht geeignete "benötigte" private Ausstattung des Beschäftigten für die Telearbeit zur Verfügung, kann der Beschäftigte im Rahmen der zu treffenden Vereinbarung für deren dienstliche Nutzung während der Telearbeit zustimmen - er muss aber nicht. Stimmt er nicht zu, hat der Arbeitgeber die Ausstattung für den Telearbeitsplatz zur Verfügung zu stellen ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28775