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Ab welcher Mindestbeschäftigungszeit ist ein Bildschirmarbeitsplatz als solcher einzustufen?

Für Bildschirmarbeitsplätze ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und hier speziell die Anforderungen der Ziffer 6 anzuwenden. In § 2 ArbStättV finden sich u. a. folgende Definitionen:"...(3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.(4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit ...

Stand: 27.08.2019

Dialog: 13505

In welchen Punkten grenzen sich Registrierkassen von Bildschirmarbeitsplätzen ab?

Im Anhang 6 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen beschrieben. Bildschirmarbeitsplätze sind gemäß der Definition im § 2 Abs. 5 ArbStättV "Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind." Bildschirmgeräte wiederum sind "Funktionseinheiten, zu denen ...

Stand: 03.09.2019

Dialog: 42827

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

Die grundsätzlichen Regelungen finden sich unter Nummer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist unter Nummer 6.1 Absatz 5 nachzulesen, dass die Arbeitstische oder Arbeitsflächen eine reflexionsarme Oberfläche haben müssen und so aufgestellt werden, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974

Ist der Lehrer-Computerarbeitsplatz in den DV-Räumen ein Bildschirmarbeitsplatz?

Die Rechtslage ist hier eindeutig: Auch Lehrerinnen und Lehrer fallen unter den Schutzrahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In den Begriffsbestimmungen des § 2 ArbSchG werden Beamtinnen und Beamte als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes definiert. Damit einher geht die Anforderung, dass auch die psychischen Belastungen (§ 3 Absatz 1 ArbStättV) be ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 1170

Fallen Arbeitsplätze an Bildschirmen zur Überwachung einer NC-Maschine unter die Arbeitsstättenverordnung?

mit Bildschirmgeräten vor, der kein Bildschirmarbeitsplatz ist?Antwort:"Nur für ganz bestimmte Arbeitsplätze ist der Anwendungsbereich hinsichtlich der Geltung der Nummer 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ des Anhangs der ArbStättV eingeschränkt. Dazu gehören „Bedienerplätze von Maschinen“.Dies sind Arbeitsplätze mit einer Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung ...

Stand: 21.05.2024

Dialog: 1144

Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" wird dieser Entwicklung entsprochen. Die Maßnahmen werden daher differenziert für Bildschirmarbeitsplätze, Bildschirmgeräte und Bildschirme, tragbare Bildschirmgeräte und die Mensch-Maschine-Schnittstelle formuliert. Vor dem Hintergrund der vorgegebenen Gestaltungsspielräume werden die veralteten Inhalte der EG-Richtlinie zur Bildschirmarbeit im Licht des rasanten ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732

Fällt ein Touchscreen-Bildschirm an Kassenarbeitsplätzen unter die Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung?

von Bildschirmarbeitsplätzen fest. Anhang 6.3 enthält die Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundenen Verwendung an Arbeitsplätzen. Dort wird in Absatz (3) gefordert, dass alternative Eingabemittel (zum Beispiel Eingabe über den Bildschirm, Spracheingabe, Scanner) nur eingesetzt werden dürfen, wenn dadurch die Arbeitsaufgaben leichter ausgeführt werden können und keine zusätzlichen Belastungen ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 42788

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

Nein, die ASR A6 muss hier nicht angewendet werden.Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für:1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten (Bildschirmarbeitsplätze) sowie an Telearbeitsplätzen und2. die regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015