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Sind Bildschirmständer am Arbeitsplatz verpflichtend? Was ist zu beachten?

Körperhaltung für den Betrachter erreicht wird. Ob und in wie weit die Notwendigkeit eines Bildschirmständers oder anderer Hilfsmittel besteht, ist durch die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG zu ermitteln. Weitere Informationen enthält die DGUV Information 210-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung".     ...

Stand: 01.02.2017

Dialog: 2473

Welche Vorschriften sind bei der Einrichtung von Computerarbeitsplätzen im Büro zu beachten?

An wichtigen gesetzlichen Regelungen ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz noch die Arbeitsstättenverordnung zu nennen.    Die VBG hat eine Publikation für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen (Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten) herausgegeben. Die Normenreihe DIN EN 29241 und DIN EN ISO 9241 beschreibt die ergonomischen Anforderungen für Bürotätigkeiten ...

Stand: 10.02.2017

Dialog: 1957

Habe ich, wenn ich gleichzeitig telefonieren und tippen muss, Anspruch auf ein Headset?

verlagert die Kommunikation auf den Kopf und lässt den Benutzer zum Zentrum der Aktivitäten werden. Besonders kabellose Headsets sind hier im Vorteil. Zu diesem Ergebnis müsste auch der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung kommen (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz, § 3 Arbeitsstättenverordnung). Bei der Auswahl möglicher Headsets sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin ...

Stand: 15.04.2024

Dialog: 2615

Gibt es eine rechtliche Grundlage, aus der hervorgeht, dass PC-Monitore höhenverstellbar sein müssen?

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes die Gefährdungen für seine Beschäftigten zu ermitteln und daraus resultierend die erforderlichen Arbeitschutzmaßnahmen festzulegen (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)). Im Anhang ...

Stand: 10.02.2017

Dialog: 13305

Gehört ein Stuhl zwingend zur Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes?

am Arbeitsplatz aufgestellt werden, obwohl es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, müssen den Beschäftigten in der Nähe der Arbeitsplätze Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz so einrichten und betreiben, dass von ihm keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit ausgehen (Gefährdungsbeurteilung gemäß (§ 5 Arbeitsschutzgesetz  in Verbindung mit § 3 ...

Stand: 10.02.2017

Dialog: 6448

Darf von der vorgegebenen Schreibtischgröße 160 x 80 cm abgewichen werden?

die Arbeitsflächenbreite von 1600 mm bis auf 1200 mm verringert werden. Die nutzbare Arbeitsfläche muss mindestens 0,96 m2 betragen."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 ArbStättV die Größe des Schreibtisches eigenverantwortlich zu beurteilen. Hierbei hat er auch die genannten Vorschriften zu beachten. Wählt er eine andere ...

Stand: 01.02.2017

Dialog: 24456

Lässt sich aus der Bildschirmarbeitsverordnung ableiten, dass der Abstand eines LCD-Monitors zur Tischkante mindestens 70 cm betragen muss?

Leitstände mit Monitorüberwachung fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und sind wie Bildschirmarbeitsplätze einzurichten.Nach § 3 ArbStättV hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt ...

Stand: 10.02.2017

Dialog: 6592

Flächenbedarf für einen Bildschirmarbeitsplatz im Gruppenbüro

ist die von Ihrem Arbeitgeber angestrebte Besetzung des Büros insgesamt zwar knapp, kann aber rechtlich ohne nähere Gründe nicht beanstandet werdenFür die Raumgestaltung des Büros ist eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz durchzuführen. Hierbei kann auch auf Informationen der DGUV Information 215-441 - "Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros." zurückgegriffen ...

Stand: 08.04.2025

Dialog: 1460

Was ist zu beachten, wenn Bildschirmarbeitsplätze im Keller eingerichtet werden sollen?.

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen in Kellerräumen, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen ...

Stand: 03.04.2017

Dialog: 19563