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Ist es zulässig, in Flucht- und Rettungswegplänen aktuelle Symbole nach ISO 7010 zu benutzen und in der Halle die Flucht- und Rettungswege mit alten Symbolen zu kennzeichnen?

Hierzu ist in Abschnitt 10 Absatz 2 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 43674

Wann sind Flucht- und Rettungswegpläne erforderlich?

Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).(2) Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits ...

Stand: 30.06.2023

Dialog: 42804

Müssen auch in IT-Räumen, die ausschließlich für "kurzfristige" Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten genutzt werden, Notausgänge und Fluchtwege vorhanden sein?

Nach dem Ziel bzw. Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient die Verordnung der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden …. die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind und andere Orte in Gebäuden …… zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Zur Arbeitss ...

Stand: 14.05.2024

Dialog: 20794

Ist die Erkennbarkeit des Flucht- und Rettungswegeplanes bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung verpflichtend?

In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist in Abschnitt 10 Absatz 2 gefordert:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Das bedeutet ...

Stand: 10.05.2024

Dialog: 15671

Müssen Flucht- und Rettungspläne in gewissen Zeitabständen überprüft werden?

Regelungen zum Flucht- und Rettungsplan sind unter Punkt 10 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" zu finden. Dort ist u. a. geregelt, dass Flucht- und Rettungspläne aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein müssen. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits ...

Stand: 14.06.2024

Dialog: 13934

Ab welchen Änderungen in der Raumgestaltung ist eine Anpassung des Flucht- und Rettungswegeplans erforderlich?

Freie zu gelangen. In diesem Zusammenhang sind Sammelstellen zu kennzeichnen. […]"Abschnitt 10 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" führt unter Absatz 2 aus:"Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein.[...]"Bei einem Flucht- und Rettungsplan geht es nicht um ...

Stand: 30.10.2024

Dialog: 20357

Ist es zulässig, die Standorte für ein Zeiterfassungssystem in den Flucht- und Rettungsplan einzuzeichnen?

, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein [müssen]."Aus einem Flucht- und Rettungsplan muss ersichtlich sein, wie die Beschäftigten sich im Gefahrenfall zu verhalten haben und wie eine sichere Rettung möglich ist. Die Standorte vom Zeiterfassungssystem gehören nicht dazu und können im Ernstfall verwirren ...

Stand: 09.10.2024

Dialog: 42904

Können die Forderungen der ASR A2.3 (Alarmierung und Sichtverbindung) in Bezug auf gefangene Räume in einem bestehenden Bürogebäude gefordert werden?

und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der ArbStättV für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Grundlage ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 12220