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Ergebnisse 1 bis 9 von 9 Treffern

Muss die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen auch an allen Kreuzungspunkten und Abzweigungen erfolgen?

Unter Nummer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird gefordert, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Präzisiert wird diese Forderung durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR, speziell durch die:ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung",ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"Hiernach ...

Stand: 27.08.2024

Dialog: 4543

Dürfen Fluchtwegkennzeichen direkt auf einer Tür angebracht werden oder sollten/müssen sich diese über bzw. neben der Tür befinden?

Die Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In Ziffer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV wird gefordert, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen an die Kennzeichnung in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, im vorliegenden Fall in der ASR ...

Stand: 01.08.2023

Dialog: 18728

Wie ist die Erkennungsweite von Notausgangsschildern in einem Flur mit 30 meter Länge und zwei Ausgängen?

, bei dem dieses noch lesbar und hinsichtlich Form und Farbe erkennbar ist.In einem Flur von 30 m Länge (mit je einem Notausgang an den Enden) beträgt die maximale Fluchtweglänge und somit die zugrunde zu legende Erkennungsweite bis zu einem Sicherheitszeichen 15 m. Eine Beschilderung von 150 mm Höhe ist also ausreichend. ...

Stand: 16.07.2024

Dialog: 19336

Kennzeichnung von Fluchtwegen im Lagerbereich

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (vgl. Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 ...

Stand: 03.04.2024

Dialog: 2220

Muss die einzige Türe in einem Labor als Fluchtweg gekennzeichnet werden?

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft zu kennzeichnen (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.1 "Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"(1 ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 29738

Ist eine Beschilderung der Fluchtwege mit blauen Schildern zulässig oder müssen sie zwingend grün sein?

Eine Kennzeichnung von Fluchtwegen mit blauen Schildern ist nicht zulässig.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 c) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...

Stand: 28.02.2025

Dialog: 44088

Ist die Kennzeichnung eines Notausgangs mit dem Schild Notausgang oder Fluchtweg in Schriftform noch zulässig?

Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere ...

Stand: 19.05.2025

Dialog: 44040

Muss eine Fluchttür immer von außen und innen gekennzeichnet werden?

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.2 "Allgemeine Anforderung an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf ...

Stand: 26.05.2025

Dialog: 14875

Muss in kleinen, übersichtlichen Technikräumen ein Rettungszeichen (Fluchtwegbeschilderung) über dieser Tür angebracht sein?

Die Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In Nummer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV ist nachzulesen, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen an der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.3 ...

Stand: 08.02.2024

Dialog: 43881