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Ist es korrekt, dass die Beleuchtungsstärke in Flucht- und Rettungswegen grundsätzlich immer 1 Lux betragen muss, unabhängig davon, ob eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist oder nicht?

Die maßgeblichen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an die Beleuchtung finden Sie im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter den Nummern 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" und 3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung".Diese Anforderungen werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ehemals Arbeitsstätten-Richtlinien; kurz ASR) ASR A2.3 und ASR A3.4 konkretisiert. Die erforderli ...

Stand: 25.10.2024

Dialog: 44020

Müssen Notausgangstüren auch von außen mit einer Notbeleuchtung versehen werden, um den Beschäftigten bei Stromausfall den Weg ein Stück nach draußen zu weisen?

Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Als ...

Stand: 02.05.2024

Dialog: 7137

Müssen Sicherheitszeichen mit einer Leuchtdichte von 55/8 zwingend gegen Zeichen mit einer Leuchtdichte von 150/22 ausgetauscht werden?

Ja, da Sicherheitszeichen gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.3 und A2.3 mindestens den Anforderungen der Klasse C nach der DIN 67510-1 entsprechen müssen.Nach der ASR A1.3 Punkt 5.1 Absatz 7 gilt Folgendes:"(7) Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden, muss die Erkennbarkeit der notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden ...

Stand: 05.11.2024

Dialog: 44021

Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung/Notbeleuchtung als ausreichend anzusehen?

vorhandene Sicherheitsbeleuchtungsanlagen entfällt die Anforderung nach Satz 1, 100% der erforderlichen Beleuchtungsstärken müssen dabei nach 15 s erreicht werden. Dies gilt bis die jeweiligen Bereiche dieser Arbeitsstätten wesentlich erweitert oder umgebaut werden.Die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss für die Dauer, die für das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte ins Freie erforderlich ...

Stand: 25.06.2024

Dialog: 15472

Muss die Tür eines Lagerraums mit einem nachleuchtenden Kennzeichnungsschild ausgestattet sein?

. 1 und 3.4 Abs. 3 des Anhangs der ArbStättV weisen wir insbesondere hin.Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden, muss auf Fluchtwegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für den Zeitraum der Flucht in einen gesicherten Bereich erhalten bleiben. Hierbei ...

Stand: 25.07.2024

Dialog: 14563

Gilt die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung auch, wenn die Allgemeinbeleuchtung von Hand ausgeschaltet wird?

. auch mit einem Schlüsselschalter vermieden werden.Hinweis:Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden (bzw. nicht erforderlich), muss auf Fluchtwegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben. Hierbei ist auf eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden ...

Stand: 16.07.2024

Dialog: 14124

Muss eine Fluchttür immer von außen und innen gekennzeichnet werden?

als Orientierungshilfe eingesetzt werden."Es ist somit im Einzelfall "vor Ort" auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob eine Kennzeichnung auf der Außenseite einer Fluchttür erforderlich ist. Ebenso sollte bei der Fluchttür auf der Innenseite geprüft werden, ob eine durchgehende Fluchtwegkennzeichnung vorhanden ist. Ist der Flurbereich (Fluchtweg) vor der Tür ausreichend gekennzeichnet ...

Stand: 15.04.2025

Dialog: 14875

Wie hoch muss die Beleuchtungsstärke [lx] der Sicherheitsbeleuchtung für Erste-Hilfe-Stellen, Brandbekämpfungs- und Meldeeeinrichtungen sein?

. Die Beleuchtungsstärke ist auf der Mittellinie des Fluchtweges in maximal 20 cm Höhe über dem Fußboden oder den Treppenstufen zu messen. (2) Nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege 50 % der erforderlichen Beleuchtungsstärke nach Absatz 1 innerhalb von 5 s erreichen; 100 % der erforderlichen Beleuchtungsstärke müssen nach 60 s erreicht werden. Für bereits vorhandene ...

Stand: 26.06.2024

Dialog: 43557