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Müssen Stoßkanten unter 2,00 m gekennzeichnet werden?

(z. B. durch Arbeits-und Lagerflächen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. eine dauerhafte Gefahr in Form einer Ausgleichsstufe im Verkehrsweg durch gelbschwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung ...

Stand: 20.02.2025

Dialog: 22760

Müssen Anfahrschutze für Hallenstützpfeiler mit schwarz-gelber Markierung versehen werden?

Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei langnachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, u. a. auch die Kennzeichnung des Anfahrschutzes eigenverantwortlich zu betrachten ...

Stand: 24.02.2025

Dialog: 20558

Ist es erlaubt ein fahrerloses Transportsystem auf einem Fluchtweg zu betreiben?

Materialien in einen brennenden Bereich gefahren werden könnten oder umgekehrt.Kann das fahrerlose Transportsystem diese Funktion nicht darstellen und nicht sicher ausschließen, dass Fahrzeuge durch Steuerungsfehler den Weg auch blockieren können, ist es nicht zulässig, da Fluchtwege gemäß ASR A2.3 Abschnitt 4 Abs. 3 ständig freigehalten werden müssen. ...

Stand: 10.04.2025

Dialog: 43322

Ab welcher Lagergröße müssen Fahrwege und Fußwege gekennzeichnet werden?

In § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach Nummer 1.8 des Anhang der ArbStättV gilt Folgendes ...

Stand: 04.04.2025

Dialog: 24383

Gibt es zur Abgrenzung der Verkehrswege für die Kennzeichung eine Vorgabe?

Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen ...

Stand: 21.03.2025

Dialog: 3013

Dürfen Verkehrswege von einer Halle in die andere Halle unter Hochregalen bzw. Schwerlastregalen hindurch führen?

Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...

Stand: 17.12.2024

Dialog: 43575

Gibt es für die Kennzeichnung von Verkehrswegen und Lagerplätzen verbindliche Vorschriften?

. Das Breitenverhältnis der Streifen beträgt 1:1. Die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrstellen entsprechen. (2) Gelb-schwarze Streifen sind vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei langnachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall ...

Stand: 19.12.2024

Dialog: 13666

Wie breit muss ein Verkehrsweg sein, wenn diesen fahrerlose Transportsysteme und Personen nutzen?

Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...

Stand: 10.04.2025

Dialog: 43690

Frage zu Mindestbreiten bei Wartungsgängen bzw. Verkehrswegen, wenn sich im Weg geöffnete Türen befinden.

Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...

Stand: 06.04.2022

Dialog: 43660

Wie sind die Verkehrswege zu kennzeichnen?

“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt ...

Stand: 16.02.2023

Dialog: 43303